Bilanz 2023
Bisher 677 Hunde beim Wiener TierQuartier aufgenommen
Laut Angaben des Wiener TierQuartier wurden dieses Jahr bis Ende November 677 Hunde bei sich aufgenommen. Die Tierschutzombudsstelle kritisiert, dass viele der Tiere nicht korrekt registriert sind, weshalb es schwierig sei, entlaufene Vierbeiner zurück an die Besitzer zu bringen.
WIEN. Das TierQuartier, die Tierschutzombudsstelle der Stadt Wien, hat eine Bilanz gezogen: bis Ende November sind 677 Hunde aufgenommen worden. Nur ein kleiner Teil der Neuzugänge, nämlich 170 Vierbeiner, sollen dabei korrekt registriert worden sein.
Das erschwere die Arbeit, die entlaufenen Hunde wieder den Besitzerinnen und Besitzerinnen zurückzugeben. "Das bedeutet, dass theoretisch drei Viertel der Tiere statt zurück nach Hause zu kommen im Tierheim bleiben müssen", warnten die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy und Thomas Benda, der Betriebsleiter des Tierquartiers.
Mehr Hunde nicht korrekt registriert
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum habe der Anteil der fehlerhaft registrierten Tiere sogar zugenommen. Die Anzahl der korrekt vermerkten Hunde ist von 2022 auf 2023 um rund zehn Prozent gesunken. Wenn eine Eintragung stattgefunden hat, bedeutet das noch nicht, dass die Infos aktuell sind, betont man. Im Vorjahr waren die Daten in der Heimtierdatenbank bei rund 35 Prozent der eingelieferten Vierbeiner richtig.
Aktuell trifft dies gar nur mehr bei 25 Prozent der Tiere zu. Dass so wenige Hunde richtig vermerkt sind, dafür könnten auch Missverständnisse verantwortlich sein. Denn manche Besitzerinnen oder Besitzer würden glauben, dass die Entrichtung der kommunalen Hundeabgabe schon eine Registrierung darstelle, berichtete eine Sprecherin der Ombudsstelle. Das sei jedoch nicht der Fall. Und immer wieder werden die Tiere auch auf privaten Plattformen eingetragen. Dies ersetze aber nicht die Aufnahme in der Heimtierdatenbank.
Gesetzliche Maßnahmen gefordert
Gefordert werden nun gesetzliche Maßnahmen. Konkret wird urgiert, im Tierschutzgesetz zu ergänzen, dass Tierärztinnen und -ärzte, die einen Hund chippen, diesen auch direkt in der Datenbank registrieren müssen. Und man denkt auch an die Katzen. Auch auf diese solle die Ausweitung der Chip- und Registrierungspflicht ausgeweitet werden, verlangt man. Bisher ist diese nur für Zuchtkatzen verpflichtend.
Mit den Maßnahmen würden die Tiere besser geschützt, zeigte man sich überzeugt. Denn der Stress, den ein kurzfristiger "Zwangsaufenthalt" im Tierheim für entlaufene oder aufgefundene anonyme Vierbeiner bedeute, könne vermieden werden, befand Quartierleiter Benda. Das gelte auch für die Kosten für die temporäre Versorgung der Schützlinge. Denn diese seien von den Besitzern zu tragen.
Die Wiener Tierschutzombudsstelle empfiehlt, die korrekte Eintragung in der Heimtierdatenbank zu überprüfen bzw. das Chippen und Registrieren nachzuholen. Gerade in den kommenden Tagen sei dies wichtig: „Besonders zum Jahresende, wenn auch tagsüber schon Silvesterböller gezündet werden, ist die Gefahr, dass Hunde vor Schreck weglaufen oder Freigängerkatzen sich irgendwo verängstigt verkriechen und nicht heimkehren, hoch.“
Prinzipiell werden Eigentümer verständigt, dass ein Tier aufgefunden wurde – also falls die Daten entsprechend vorhanden sind. Wer ein Tier vermisst und nicht kontaktiert wurde, kann auch online unter Tiere Fundservice nachschauen, ob das entlaufene Tier in Obhut genommen wurde. Falls er dort nicht aufscheint, kann natürlich auch ein Blick auf die Datenbank des Tierservice der ebswien geworfen werden. Dort erscheinen bei den Exemplaren die Fotos nicht automatisch auf. Man muss hierfür eigens draufklicken oder sie extra anfordern – denn es handelt sich um tote Fundtiere.
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