Stadtfest-Ordner vor Gericht
Urteil wegen Nazi-Tattoo
Ein ehemaliger Ordner des Marchtrenker Stadtfestes wurde jetzt wegen rechtsextremen Gedankenguts verurteilt.
MARCHTRENK, WELS (mb). Ein deutliches Urteil fiel jetzt am Landesgericht Wels: Ein 42-Jähriger erhielt jetzt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zwei Jahre Gefängnis, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, inklusive Bewährungshilfe. Ins Rollen brachten die Causa Besucher des Marchtrenker Stadtfestes im Sommer 2019.
Wie die Bezirksrundschau berichtete war damals mehreren Bürgern ein Security-Mitarbeiter aufgefallen. Dieser hatte ein 'Combat 18'-Tattoo am Unterarm. Anhänger dieser rechtsterroristischen Untergrundbewegung stehen derzeit wegen Mordes vor Gericht. Sie sollen im deutschen Kassel den Regierungspräsidenten Walter Lübcke mit Kopfschuss getötet haben – weil ihnen dessen flüchtlingsfreundliche Politik nicht passte. Seither wird international nach Anhängern und Unterstützern dieser Gruppierung gesucht.
Umso erschreckender für die Festbesucher, als sie sich einem offensichtlichen Sympathiasanten dieser Truppe gegenübersahen – der zudem noch in offizieller Funktion als Ordner für die Stadt arbeitete.
Bürgermeister Paul Mahr (SPÖ) stellte sofort die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst ein, der Verfassungsschutz übernahm die Ermittlungen.
Einschlägige Embleme
Nun stand der Gesuchte am Donnerstag, 18. Juni, vor dem Kadi. Der Vorwurf: Nationalsozialistische Betätigung und Propaganda. Denn seinen Körper zieren neben der "Combat 18"-Tätowierung auch das Geburtsdatum Heinrich Himmlers, SS-Parolen und einschlägige Embleme. Vor der Richterin verteidigte der Angeklagte zudem den KZ-Arzt und gesuchten Kriegsverbrecher Josef Mengele.
Zur Sache
„Combat 18“ steht für eine bewaffnete terroristische Neonazi-Bewegung, die seit den 1990ern in Europa Gewaltverbrechen verübt. Sie gehört zum "bewaffneten Arm" des Netzwerks "Blood & Honour", das 2000 in Deutschland verboten wurde. In Folge wichen führende Köpfe vor allem nach Österreich aus.
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