Tierquälerei im Oberland hat ein Ende
"Krasser Sonderfall" und die leidtragenden sind die Tiere

Symbolbild der Verzweiflung | Foto: unspslash/ben-hershey
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Aufgrund mehrerer, wiederholter und deutlicher Verstöße gegen die Tierhaltungsvorschriften war es laut Landesveterinär Norbert Greber unumgänglich, einem landwirtschaftlichen Tierhalter im Oberland seine am Hof gehaltenen Rinder durch die zuständige Tierschutzbehörde abzunehmen und vorübergehend in der Sammelstelle Dornbirn-Schoren unterzubringen

Bereits im Sommer des Vorjahres wurden durch die Veterinärbehörde Mängel in der Tierhaltung am betroffenen Betrieb festgestellt und zur Anzeige gebracht. Dem hierauf vom Amtstierarzt erteilten Verbesserungsauftrag kam der Landwirt in weiterer Folge nach, wie sich bei der anschließenden Nachkontrolle ergab.

Immer wieder deutliche Verstöße und das zum Leid der Tiere 

Im Zuge einer veterinärbehördlichen Nachkontrolle Ende März 2023 kamen erneut Mängel in der Tierhaltung am betroffenen Betrieb zutage. Diese Mängel behob der Tierhalter entsprechend dem behördlichen Verbesserungsauftrag unverzüglich, doch wurden bei einer erneuten Nachkontrolle wiederum deutliche Verstöße gegen die Tierhaltungsvorschriften von der Amtstierärztin festgestellt. Im Hinblick darauf war die zuständige Tierschutzbehörde gehalten, dem Tierhalter seine derzeit zehn Rinder abzunehmen und vorübergehend in der Sammelstelle in Dornbirn-Schoren unterzubringen. Die behördliche Unterbringung der Tiere erfolgt vorübergehend für die Dauer von längstens acht Wochen, bis eine ordnungsgemäße Tierhaltung am Hof des Landwirtes sichergestellt oder eine anderweitige Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.

"Krasser Sonderfall"

Laut Landesveterinär Norbert Greber handelt sich bei diesem Fall um einen krassen Sonderfall. Im Interesse des Tierwohles und um Gefährdungen der Tiere hintanzuhalten, aber auch um die Vielzahl an Landwirtschaftsbetrieben mit artgerechter Tierhaltung vor Pauschalverdächtigungen zu schützen, ist ein konsequentes Vorgehen der Tierschutzbehörde notwendig.

Symbolbild der Verzweiflung | Foto: unspslash/ben-hershey
Foto: unsplash/bernd-dittrich

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