Leistbares Wohnen
Hörl/Walser: Kritik an derzeitigen Wohnbaugesetzen in Tirol
TIROL. Christoph Walser und Franz Hörl von der Wirtschaftskammer Tirol sehen Gemeinnützige Bauträger als privilegiert an und wollen mehr Möglichkeiten auch für private Bauträger und Wohnbaugesellschaften. Nur so könnte der Bedarf an Wohnraum in Tirol gedeckt werden.
Gemeinnützige Bauträger errichten zu wenige Wohnungen
Aktuell dürfen auf den gewidmeten Vorbehaltslfächen für den geförderten Wohnbau nur objektgeförderte Projekte realisiert werden. Jedoch errichteten Gemeinnützige Bauträger nur rund 20 Prozent der neu errichteten Wohnungen. „Wenn man die Zahlen sieht, dann ist es glasklar zu erkennen, dass Tirol private Bauträger und Wohnbaugesellschaften unbedingt braucht, um dem Bedarf auch nur annähernd nachkommen zu können. Die Gemeinnützigen alleine haben jedenfalls ausgelassen.", so Christoph Walser (Wirtschaftskammerpräsident) und Franz Hörl (WK-Vizepräsident). Sie sehen darin eine klare Bevorzugung der Gemeinnützigen zulasten der Privaten.
Abkehr vom propagierten Interessentenmodell
Im Jänner 2019 beschloss das Land Tirol ein neues Wohnbaupaket. Mit diesem sollte ein wichtiger Schritt in Richtung leistbares Wohnen getan werden. Jedoch, so Christoph Walser und Franz Hörl, sei man vom darin enthaltenen Interessentenmodell wohl abgekommen: „Dieses Modell hätte mehr Fragen aufgeworfen als es Lösungen geboten hätte - besonders juristisch war das Modell besonders in der Kritik." In diesem Zusammenhang sollte auch die Privilegierung der Gemeinnützigen Bauvereinigungen, was den Ankauf von Freiland betrifft, überdacht werden. In ihren Augen würden viele Ideen beim Tiroler Wohnbaufördermodell Wohnungen sogar noch teurer machen: "Verknappung lässt die Preise explodieren“, so Franz Hörl.
Walser: Förderrichtlinien müssten angepasst werden
Aus diesen Gründen müssten die Förderrichtlinien der Zeit und den aktuellen Preisen angepasst werden. Die Gesetze müssten diesbezüglich modernisiert werden und die Fördergrenzen auf ein sinnvolles Niveau gehoben werden, so Christoph Walser. "Gemeinden müssen von der Immobilienertragssteuer ausgenommen werden, um hier nicht sinnlose Kosten zu generieren, die der Steuerzahler am Ende zu tragen hat.“
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