Cannabis legal in Deutschland
Was bedeutet das für die Tiroler Grenzen?

Werden sich die Grenzkontrollen ab dem 17. März ändern? Grüne Klubobmann Mair sieht keinen Grund warum es nicht zu Lockerungen kommen sollte.  | Foto: ZOOM.Tirol
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  • Werden sich die Grenzkontrollen ab dem 17. März ändern? Grüne Klubobmann Mair sieht keinen Grund warum es nicht zu Lockerungen kommen sollte.
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Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legalisiert. Das bedeutet, der Besitz und der Konsum wird legal. Österreich wird zum jetzigen Stand nicht nachziehen. Was bedeute das nun für die Grenzen zu Deutschland und bereitet sich die Tiroler Polizei vermehrt auf Drogenlenker vor?

TIROL. Da seit dem 1. April der Besitz, der Konsum und der Erwerb von Cannabis in Deutschland legal ist, zumindest wenn eine gewisse Menge nicht überschritten wird, bereitet man sich in Österreich an den Grenzen zu Deutschland vermehrt auf Kontrollen vor. Gleich vier Bundesländer, darunter auch Tirol, befürchten mehr Drogenlenker auf den heimischen Straßen.

Schwerpunktaktionen im grenznahen Raum geplant

Laut dem Österreichischen Innenministerium sind ab sofort auch mehr Schwerpunktaktionen im grenznahen Raum geplant. 

"Es gilt vor allem, grenzüberschreitenden Suchtmittelhandel zu bekämpfen und Drogenlenker aus dem Straßenverkehr zu ziehen.“

Denn auch wenn in Deutschland "kiffen" nun erlaubt ist, bekifft Auto zu fahren ist selbstverständlich nach wie vor nicht erlaubt und daran ändert sich erst recht nichts, wenn man über die Deutsch-Österreichische-Grenze fährt. Bisher gibt es allerdings noch keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. In der Rechtsprechung habe sich allerdings ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum etabliert. Ab diesem Wert drohen Sanktionen in Deutschland. Nach wie vor gilt in Deutschland das Gesetz: Unabhängig davon, ob jemand beeinträchtigt ist oder nicht, gilt er oder sie als Drogenlenker oder -lenkerin, wenn THC im Körper vorhanden ist – und wird entsprechend bestraft. In Österreich ist ausnahmslos jede positive Feststellung des Drogenkonsums beim Lenken eines Fahrzeugs strafbar.

Im Bereich der Neuen Innbrücke in Neuhaus/Inn wird künftig verstärkt kontrolliert. | Foto: Markus Bäumler/zema-medien.de
  • Im Bereich der Neuen Innbrücke in Neuhaus/Inn wird künftig verstärkt kontrolliert.
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Das Österreichische Innenministerium erläutert, wie man sich indirekt auf die deutsche Cannabis-Legalisierung vorbereitet hat. Man habe in den vergangenen Jahren bundesweit hunderte Spezialistinnen und Spezialisten ausgebildet, die die Symptome von Suchtmittelbeeinträchtigung rasch erkennen können.

„Haben Sie kürzlich rauschgiftähnliche Substanzen konsumiert?“,

wird künftig die Frage der Grenzbeamten lauten. Mit einer Taschenlampe wird den Fahrern in die Augen geleuchtet und man wird aufgefordert nach rechts und nach links zu schauen. Letztendlich muss man die Augen kreisen. So ungefähr wird die wenige Minuten in Anspruch nehmenden Kontrolle künftig ablaufen. 
Des Weiteren plant man kriminalpolizeiliche Maßnahmen. Somit soll ein grenzüberschreitender Drogenhandel von Deutschland nach Österreich unterbunden bzw. verfolgt werden. 

Was ist seit dem 1. April in Deutschland erlaubt?

Seit dem 1. April darf in Deutschland, wer 18 oder älter ist, zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Draußen darf man maximal 25 Gram mit sich führen. Zu beachten ist, dass es sich hier explizit um den Eigengebrauch handelt. Eine Weitergabe und der Verkauf bleiben verboten. Im Eigenheim darf man drei Pflanzen anbauen (aber nicht im Kleingarten). Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.
Aus den erlaubten 50 Gramm kann man circa 150 Joints drehen. Legalisierungsgegner sagen, dies viel zu viel wäre. Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass es auch legales Cannabis in größerer Menge geben müsse, damit man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen kann.
Grundsätzlich darf man seit dem 1. April dort Cannabis rauchen, wo es nicht explizit verboten ist. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls cannabisfreie Zonen. Der Konsum in "unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ist ebenfalls absolut verboten. 

Der freie Verkauf von Cannabis in Drogerie-ähnlichen Geschäften liegt in Deutschland erst einmal auf Eis. Daran sind europarechtliche Hürden Schuld. Produktion, Vertrieb und Verkauf sollen allerdings in speziellen Geschäften durch Unternehmen erst einmal nur regional und zeitlich begrenzt in Pilotprojekten erprobt werden. Weitere Pläne dazu liegen bis heute nicht vor.

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