Betreuung
Vier Pilotregionen für "Recht auf Kinderbetreuung"

Die drei KoordinatorInnen wurden gestern den Gemeinden und Einrichtungen der Pilotregionen vorgestellt (v.l.): Verena Perkhofer, LRin Cornelia Hagle, Elisabeth Gleirscher und Paul Spiteller. | Foto: © Land Tirol/Krepper
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In vier Pilotregionen wird ab August 2024 das "Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes" getestet. Die Pilotphase soll vor allem als partizipativer Prozess zwischen Land, Gemeinden und Eltern gesehen werden.

TIROL. Ab Herbst 2024 werden in vier Pilotregionen in Tirol Maßnahmen erprobt, um allen Kindern ab dem zweiten Geburtstag einen Bildungs- und Betreuungsplatz zu garantieren. Drei neue Projektstellen sollen die Gemeinden bei der Koordination unterstützen und die Vermittlung der Plätze testen. Bildungslandesrätin Cornelia Hagele lud gestern alle BürgermeisterInnen und LeiterInnen der betroffenen Gemeinden ins Landhaus ein, um die KoordinatorInnen vorzustellen und die nächsten Schritte zu erläutern. Das Ziel ist es, die Anzahl der Pilotregionen zu erhöhen und die flächendeckende Einführung bis 2026 schrittweise zu realisieren.

LRin Hagele informierte die Pilotregionen über die weiteren Schritte hin zum Start der Pilotphase im Herbst 2024. | Foto: © Land Tirol/Krepper
  • LRin Hagele informierte die Pilotregionen über die weiteren Schritte hin zum Start der Pilotphase im Herbst 2024.
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Wo sind die vier Pilotregionen?

Die vier Pilotregionen bestehen aus: 

  • Planungsverband Wattens und Umgebung gemeinsam mit der Gemeinde Weer,
  • Stadtgemeinde Schwaz und Gemeinde Vomp
  • Planungsverband Lienzer Talboden 
  • Bezirk Reutte mit den Planungsverbänden Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren.

„Bei der Pilotphase handelt es sich um einen partizipativen Prozess, bei dem von Anfang an alle regionalen Vertreterinnen und Vertreter eingebunden wurden – sei es auf kommunaler oder pädagogischer Ebene“,

so LRin Hagele.

Koordinatorinnen und Koordinatoren 

Es wird zudem drei Koordinatorinnen und Koordinatoren geben, die eine essenzielle Rolle in der Vernetzung zwischen Land, Gemeinden und Eltern sowie in der Vermittlung der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze übernehmen werden. 

Die drei KoordinatorInnen mit kommunalem, elementarpädagogischem und betriebswirtschaftlichem Hintergrund nehmen mit Anfang August ihre Tätigkeit auf. In erster Linie unterstützen sie Eltern beim Anmeldeprozess und koordinieren die Vermittlung von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätzen in der jeweiligen Pilotregion. Steht der gewünschte Platz nicht zur Verfügung, für den sich die Eltern über die Anmeldeplattform beworben haben, kommt die Koordinierungsstelle ins Spiel. Sie vermitteln dann einen passenden Platz im Wohnort, in der Region oder entlang bzw. am Arbeitsort der Eltern. Zusätzlich dazu übernehmen sie für die Gemeinden in den Pilotregionen eine beratende Funktion ein – beispielsweise bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen. Sie sind auch als Kontaktpersonen zwischen Land und Gemeinden tätig.

Was ist als Nächstes geplant?

Nach dem Start der Pilotphase werden in den Pilotregionen Arbeitsgruppen gebildet, bestehend aus VertreterInnen der Planungsverbände, Einrichtungen und Erziehungsberechtigten. Unter Leitung der Koordinierungsstellen entwickeln sie die digitale Anmeldeplattform und harmonisieren die Betriebs- und Elternbeiträge, um bis 2026 landesweit leistbare und einheitliche Beiträge umzusetzen.

„Die Harmonisierung der Beiträge wird die Gemeinden vor eine große Herausforderung stellen. Sie ist aber ein wesentlicher Teil, um das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes bis 2026 flächendeckend umsetzen zu können“,

betont Daniela Kampfl, Vizepräsidentin des Tiroler Gemeindeverbandes.

Im Laufe des nächsten Jahres soll die digitale Anmeldeplattform finalisiert und die Pilotphase auf weitere Regionen in ganz Tirol erweitert werden. Im Jahr 2026 soll vor dem offiziellen Start des Rechtes auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes zudem noch eine große Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (TKKG) folgen.

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