Schwarz-rot-blauer Initiativantrag
Verordnung soll Wolfabschuss ermöglichen

Eine Gefährdungsverordnung soll den Wolfabschuss ermöglichen. | Foto: Pixabay/Pixel-mixer (Symbolbild)
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In der Feber-Sitzung unternimmt der Tiroler Landtag einen neuerlichen Anlauf um die Wolfsproblematik in Tirol zu lösen. Mit einem Antrag der ÖVP, SPÖ und FPÖ wird das Jagdgesetz geändert. Eine Gefährdungsverordnung soll den Abschuss von Wölfen ermöglichen. Wölfe haben im vergangenen Jahr 355 Nutztiere getötet. Der eingeschlagene Verordnungsweg ist jedoch ein juristischer Grenzgang.

INNSBRUCK (gh). Einen dringlichen Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes und zur Lösung der Wolfsproblematik werden die Tiroler Volkspartei, die SPÖ Tirol und die FPÖ Tirol im kommenden Februar-Landtag einbringen und beschließen.

„Wir sagen den Wölfen in unserem Land den Kampf an. Rechtzeitig vor der nächsten Almsaison schaffen wir die Grundlagen für den raschen Abschuss von Problem- und Risikowölfen“, erklärt LHStv. Josef Geisler.

„Die Wolfsfrage geht uns alle an. Zum Schutz unserer Weidetiere auf den Almen und der gesamten Almwirtschaft wird es keine Möglichkeit mehr geben, genehmigte Abschüsse auf den St. Nimmerleinstag zu verzögern. Und wir gewährleisten auch die Anonymität der Jägerschaft, damit diese nicht selbst zu Zielscheibe werden“, erklärt LHStv Geisler.

Das BezirksBlätter Dossier zum Thema Wolf in Tirol finden Sie hier

Gemeinsames Vorgehen

Die neue Gesetzeslage wird durch einen gemeinsamen Beschluss von Tiroler Volkspartei, SPÖ und FPÖ ermöglicht.

„Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, betont LHStv. Georg Dornauer, der auch auf die Mithilfe der Jägerschaft hofft.

Auch für FPÖ-Chef Markus Abwerzger ist der nunmehrige Weg der einzig gangbare: „Ich stehe zu meinem Wort. Wir dürfen die Bevölkerung und die Almbauern mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen.“

Mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und FPÖ wird die Jagdgesetz-Änderung im Landtag beschlossen. | Foto: Land Tirol
  • Mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und FPÖ wird die Jagdgesetz-Änderung im Landtag beschlossen.
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Gefährdungsverordnung

Statt eines mehrstufigen Verfahrens (Fachkuratorium, Gefährdungsverordnung, Entnahmebescheid) kann die Tiroler Landesregierung künftig eine Gefährdungsverordnung erlassen und Schad- oder Risikowölfe unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum freigeben. Die Verordnung wahrt die Anonymität der Jagdausübungsberechtigen und kann auch nicht durch Einsprüche verzögert werden. Dass der eingeschlagene Verordnungsweg ein juristischer Grenzgang ist, ist allen Beteiligten klar.

„Solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl. Dieses Risiko gehen wir ein, zumal es durchaus unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, was die Zulässigkeit von Verordnungen anlangt“, sind sich Geisler, Dornauer und Abwerzger einig.

Einheitlich sind die Rechtsmeinungen zum Thema wolfsfreie Zonen, die aufgrund einer Entschließung des Tiroler Landtages vom Juli des Vorjahres eingeholt wurden. Die Ausweisung allgemeiner wolfsfreier Zonen ist rechtlich ebenso wenig zulässig wie Zonen, in denen Wölfe nach einem Managementplan bejagt werden können. Möglich wäre nur die Ausweisung von Zonen, in denen der Wolf absoluten Schutz genießt.

Das Auftreten von Großraubtieren, insbesondere von Wölfen, hat in den vergangenen Jahren in Tirol stark zugenommen. Wölfe haben im vergangenen Jahr 355 Nutztiere, darunter auch ein nahezu ausgewachsenes Rind, getötet. Weiter 50 Schafe wurden bei Wolfsangriffen teils schwer verletzt, viele blieben vermisst.

Mahnfeuer-Aktion in Tirol | Foto: Bauernbund-Ortsgruppe Rietz
  • Mahnfeuer-Aktion in Tirol
  • Foto: Bauernbund-Ortsgruppe Rietz
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