Mehrlingsgeburtenzuschuss
Land Tirol fördert mehrfaches Babyglück

Das Land Tirol fördert Mehrlingsgeburten mit dem sogenannten Mehrlingsgeburtenzuschuss. Darüber hinaus unterstützt das Land Tirol Tiroler Familien mit weiteren Familienförderungen. | Foto: Land Tirol/Sedlak
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Doppeltes, dreifaches und darüber hinausgehendes mehrfaches Babyglück wird im Land Tirol gefördert – der sogenannte Mehrlingsgeburtenzuschuss betrug im Jahr 2024 50.000 Euro, damit wurden 73 Mehrlingsgeburten in Tirol gefördert. Ebenso sollen weitere Familienförderungen Tiroler Familien unterstützen.

TIROL. Zwillinge, Drillinge oder Vierlinge bedeuten großes Familienglück, aber gleichzeitig auch eine große finanzielle Belastung für Familien. Mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss will das Land Tirol Tiroler Familien unter die Arme greifen. Damit werden Geburten von Zwillingen mit 660 Euro, Geburten von Drillingen mit 990 Euro gefördert – jedes zusätzliche Mehrlingskind wird mit weiteren 330 Euro gefördert. Im Jahr 2024 wurden somit insgesamt 73 Mehrlingsgeburten gefördert, was eine Gesamtfördersumme von etwa 50.000 Euro ausmacht. Anträge für den Mehrlingsgeburtenzuschuss können innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder mittels Online-Formular eingebracht werden. Zusätzlich unterstützt das Land Tirol Familien mit weiteren Förderungen wie der Schulkostenbeihilfe, dem Kinderbetreuungszuschuss, dem Kindergeld Plus, der Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland sowie Familien in Not durch das Netzwerk Tirol hilft und dem Tiroler Hilfswerk.

„Wir stellen Familien in den Mittelpunkt – denn gerade wenn Zwillinge, Drillinge oder noch mehr Kinder zugleich auf die Welt kommen, können die ersten Wochen und Monate finanziell sehr herausfordernd werden. Alles muss doppelt, dreifach oder mehrfach angeschafft werden", betont Familienlandesrätin Astrid Mair.

Deshalb unterstütze das Land Tirol Eltern von Mehrlingsgeburten einmalig und unbürokratisch mit 660 Euro bei Zwillingen, 990 Euro bei Drillingen und für jedes weitere Mehrlingskind mit zusätzlich 330 Euro, so Mair weiter.

„Wir stellen Familien in den Mittelpunkt – denn gerade, wenn Zwillinge, Drillinge oder noch mehr Kinder zugleich auf die Welt kommen, können die ersten Wochen und Monate finanziell sehr herausfordernd werden", betont Familienlandesrätin Astrid Mair. | Foto: Krabichler
  • „Wir stellen Familien in den Mittelpunkt – denn gerade, wenn Zwillinge, Drillinge oder noch mehr Kinder zugleich auf die Welt kommen, können die ersten Wochen und Monate finanziell sehr herausfordernd werden", betont Familienlandesrätin Astrid Mair.
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Verteilung von Mehrlingsgeburten

Rekordhalter bei den geförderten Mehrlingsgeburten im Jahr 2024 war der Bezirk Innsbruck-Land. Von insgesamt 73 geförderten Mehrlingsgeburten gab es im Bezirk Innsbruck-Land mit 25 die meisten. Hier die gesamte Bezirksstatistik im Detail:

  • Bezirk Imst: 10 Zusagen, 6.600 Euro an Förderungen
  • Bezirk Innsbruck-Land: 25 Zusagen, 16.830 Euro an Förderungen
  • Landeshauptstadt Innsbruck: 10 Zusagen, 6.600 Euro an Förderungen
  • Bezirk Kitzbühel: 4 Zusagen, 2.640 Euro an Förderungen
  • Bezirk Kufstein: 10 Zusagen, 6.600 Euro an Förderungen
  • Bezirk Landeck: 0 Zusagen, 0 Euro an Förderungen
  • Bezirk Lienz: 4 Zusagen, 2.640 Euro an Förderungen
  • Bezirk Reutte: 4 Zusagen, 2.640 Euro an Förderungen
  • Bezirk Schwaz: 6 Zusagen, 3.960 Euro an Förderungen
  • Summe: 73 Zusagen, 48.510 Euro an Förderungen

Zusätzliche Familienförderungen

„Unsere Familien brauchen Unterstützung auch im Alltagsleben. Weitere Familienförderungen helfen dabei, die nach wie vor hohe Teuerung abzufedern“, betont LRin Mair.

Zusätzlich gebe es für Familien in schwierigen finanziellen Notsituationen mit dem Netzwerk Tirol hilft und dem Tiroler Hilfswerk bewährte Möglichkeiten einer weiteren Hilfe, so Mair.

Förderungen im Detail

  • Schulkostenbeihilfe: Unterstützung für einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen.
  • Kinderbetreuungszuschuss: Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens zwölf Monaten gewährt.
  • Kindergeld Plus: Förderung für einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder. Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland: Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien zur Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen. Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Finanzielle Familienhilfe in Notsituationen

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