PCR-Test
Anmeldung zum Sammelverfahren für durch Datenleck Betroffene

 Nach dem Datenleck und der Weitergabe von personenbezogenen Daten nach positiven PCR-Tests in Tirol bereitet das Rechtsanwaltsbüro Scheiber ein Sammelverfahren ein. Betroffene können sich melden. | Foto: Fotolia/Paolese – Symbolbild
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TIROL. Nach dem Datenleck und der Weitergabe von personenbezogenen Daten nach positiven PCR-Tests in Tirol bereitet das Rechtsanwaltsbüro Scheiber ein Sammelverfahren vor. Betroffene können sich melden.

Personenbezogene Daten nach positiven Corona-Tests weitergegeben

Nach Berichten von ORF Tirol und dem Standard wurden mehr als 24.000 positiven Coronavirus-Tests aus Tirol inklusive dazugehörigen personenbezogenen Daten weitergegeben. Betroffen sind all jene, die zwischen Jänner 2021 und Juni 2021 in Tirol positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Folgende Daten befinden sich im Umlauf.

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Positives Testergebnis
  • Testdatum

Das Datenleck soll durch eine unverschlüsselte E-Mail mit einer Exceltabelle mit den obigen Daten entstanden sein. Das E-Mail wurde durch den ehemaligen Geschäftsführers der HG Lab Truck, Ralf Herwig versendet. Dieser spricht von einem Hackerangriff.

Negative Folgen für Betroffene möglich

Aktuell kann man nicht sagen, wer aller diese Excel-Tabelle bekommen hat. Weiters wird zu hinterfragen sein, ob nicht auch negative Coronatests von der Datenpanne betroffen sind. Laut Rechtsanwalt Florian Scheiber könnte dieses Datenleck für Betroffene auch negative Folgen haben. Denn, so der Anwalt, seien Gesundheitsdaten hochsensible Daten:

Nicht auszuschließen ist, dass durch im Umlauf befindliche Listen mit positiven Coronavirus-Testergebnissen beispielsweise private Krankenversicherungen Behandlungen verweigern oder gar einen Versicherungsabschluss ablehnen können. Auch können künftige Arbeitgeber eine ehemals positiv getestete Person nicht einstellen, weil diese möglicherweise von „Long Covid“-Beschwerden betroffen sein könnte. Generell könnte auch gezielt staatlicher Druck auf einzelne positiv Getestete aufgebaut werden, sich impfen zu lassen.

Rechtliche Möglichkeiten von Betroffenen

Die widerrechtliche Offenlegung einer Excel-Tabelle mit diesen personenbezogenen Daten ist ein Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller und/oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.

Gegenständlich ist davon auszugehen, dass nebst der HG Lab Truck auch das Land Tirol als Verantwortliche ausgemacht werden können, so der Anwalt Florian Scheiber.

Sammelverfahren für Betroffene

Jeder, der durch den Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, kann von der verantwortlichen Person, Schadenersatz verlangen. Aktuell könne ein immaterieller Schaden, in Form eines Schmerzensgeldes, geltend gemacht werden. Dieses richtet sich nach dem Einzelfall und hängt unter anderem von der Schwere und Dauer des Datenschutzverstoßes ab. Es richtet sich nach den Auswirkungen auf den Geschädigten, wobei die Kategorie der Daten, die Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Kreis und die Anzahl der Empfänger der Daten berücksichtigt werden.

Wie oben erwähnt, kann die Offenlegung von Gesundheitsdaten – die sehr sensible Daten sind – die negativen Folgen für den einzelnen schwerwiegend sein. Aktuell schätzt die Anwaltskanzlei den immateriellen Schaden für den einzelnen auf bis zu 5.000 Euro. In Einzelfällen kann der Schaden auch höher sein.

Anmeldung zum Sammelverfahren

All jene, die durch das Datenleck und die widerrechtliche Weitergabe der persönlichen Daten inklusive sensibler Gesundheitsdaten betroffen sind, können sich am Sammelverfahren beteiligen. Für die Anmeldung zum Verfahren und für weitere Informationen für Betroffene wurde die Seite https://gesundheitsdatenleck.tirol eingerichtet.

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