Covid-19
Sicherheitsmaßnahmen an Tirols Schulen und Kindergärten

- In Tirol werden, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern, in Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
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TIROL. In Tirol werden, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern, in Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
Erhebungen in Bildungseinrichtungen über Aufenthalt
Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen sollen ab sofort erheben, wo sich Kinder, SchülerInnen, Lehr- und Verwaltungspersonal und BetreuerInnen in den vergangenen zwei Wochen aufgehalten haben.
„Personen, die sich in den vergangenen zwei Wochen in einer der Risikoregionen Italiens, in China, Hongkong, Singapur, Südkorea, Japan oder Iran aufgehalten haben, werden aufgefordert, die Schule insgesamt 14 Tage – beginnend mit dem letzten Tag des Aufenthalts in der betroffenen Region – nicht mehr zu besuchen,“ (Bildungslandesrätin Beate Palfrader und Bildungsdirektor Paul Gappmaier)
Wenn keine Symptome innerhalb von 14 Tagen auftreten, kann die Schule, der Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht bzw. der Dienst wieder angetreten werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht, Arbeitsplatz oder der Kinderbetreuungseinrichtung gilt als gerechtfertigte Abwesenheit bzw. Krankenstand und bedarf keiner weiteren Maßnahme vonseiten der Eltern bzw. des Personals.
Kinder mit Krankheitssymptomen sollen zuhause bleiben
Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, sollen zuhause bleiben und nicht in die Schule, in den Kindergarten oder in die Kinderbetreuungseinrichtung geschickt werden. Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Erkrankung mit Covid-19 vorliegt, soll die HausärztInnen oder die telefonischen Gesundheitsholtlines verständigt werden. Hier wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Auf jeden Fall sollte der direkte Weg in eine Ordination oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermieden werden, so betont Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber.
Was tun bei Quarantänemaßnahmen?
Wenn Kinder oder Eltern mit einer Quarantänemaßnahme belegt sind, dürfen diese bis zum Auslaufen dieser Maßnahme die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen. Die Eltern müssen die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung von der Quarantänemaßnahme verständigen.
Maßnahmen für 160 Außerferner getroffen
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