Bergsport in Tirol
Bergführer mit Anstellungspraxis unzufrieden

(v. l.) Walter Zörer (Präsident Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer), Thomas Rabl (Präsident des Tiroler Bergsportführerverbands), Hermann Spiegl (Landesleiter Bergrettung Tirol), Michael Miggitsch (Vizepräsident des Bundesverbands des Österreichischen Bergrettungsdienstes) sind sich einig. | Foto: Brandmedia
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  • (v. l.) Walter Zörer (Präsident Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer), Thomas Rabl (Präsident des Tiroler Bergsportführerverbands), Hermann Spiegl (Landesleiter Bergrettung Tirol), Michael Miggitsch (Vizepräsident des Bundesverbands des Österreichischen Bergrettungsdienstes) sind sich einig.
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Bergsportführer werden nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) immer öfter als Unselbständige eingestuft. Das ist ein Problem, da es zu verteuerten Leistungen und einer Gefährdung der Sicherheit im Alpinen Raum führt, so die Veranstalter.

TIROL. Ski- und Klettertouren, Canyoning- und Berghochtouren, sowie Bergwanderung. Das Angebot an geführten Bergsportaktivitäten ist in Österreich groß. Einheimische und Gäste profitieren seit Jahren davon und fördern damit die Wirtschaft und den Tourismus. In letzter Zeit werden jedoch selbständige Bergsportführer, wenn sie geführte Touren für Alpinschulen, Reisebüros oder Tourismusverbände umsetzen, immer öfter als unselbständig Tätige oder Scheinselbständige nach dem ASVG eingestuft. Laut dem Tiroler Bergsportführerverband entspreche das nicht der Realität. Sollte sich diese Praxis fortsetzen, nimmt das den Bergführern grundlegende Rechtssicherheit und es fallen Abgaben für die Tourenanbieter an. Die Touren würden dadurch unrentabel werden und auch für die Teilnehmer teuerer werden.

„Neben einem zu erwartenden Nachfragerückgang drohen Verdiensteinbußen für die Bergsportführer:innen, eine abnehmende Attraktivität des Berufs für den Nachwuchs und der Entfall eines für den heimischen Tourismus wichtigen Freizeitangebots“,

erklärt Thomas Rabl, Präsident des Tiroler Bergsportführerverbands TBSFV.

Auswirkungen auf Sicherheitslage in den Bergen

Ebenso besteht die Sorge, dass die geltenden Bestimmungen die Sicherheit am Berg gefährden. Es wird befürchtet, dass Alpinsportbegeisterte sich alleine auf den Weg in das hochalpine Gelände machen. Vielen fehlt die Erfahrung am Berg und die ausreichende Vorbereitung aber die Touren würden zu teuer sein. Dadurch bringen sie sich selbst aber auch andere in Gefahr.

Mehrkosten von rund 174.000 Euro für Bergrettung Tirol

Die Bergrettung Tirol ist zusätzlich betroffen, da es eine Tirol-spezifische Auslegung des bundesweit gültigen ASVG gibt. Hierzulande setzt man bei der Ausbildung auf zertifizierte Bergführer. Per Finanzamtsbescheid aus dem Jahr 2019 müsse man aber als einzige der sieben österreichischen Bergrettungsorganisationen diese Bergführer grundsätzlich als Unselbstständige behandeln und jedes Mal anstellen, sagt Hermann Spiegl, Präsident der Bergrettung Tirol. Somit kommen Bergführer potenziell in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Zudem wird die Ausbildung dadurch teuerer.

Zuschüsse müssen zurückgefahren werden

Seit dem Finanzamtbescheid im Jahre 2019 müssen Abstriche bei der Unterstützung der freiwilligen Mitglieder für die Anschaffung von notwendiger persönlicher Einsatzausrüstung gemacht werden. Die Einsatzbergretter müssen sich die für die Einsätze notwendigen Personenausrüstungen selbst finanzieren und werden dabei vom Verein Bergrettung Tirol hauptsächlich über Fördergelder des Landes Tirol unterstützt. Die Zuschüsse seien von 30% auf 15% zurückgefahren worden. Wenn sich diese Mehrkosten in Zukunft nicht verhindern lassen, sei man auf zusätzliche Landesmittel angewiesen., so Spiegl.

Ausnahmeregelungen unumgänglich

Für Katrin Brugger, Tourismussprecherin der Tiroler Volkspartei, ist die Sache klar. Durch den medialen Aufschrei der Bergretter und Bergführer besteht dringender Handlungsbedarf. Brugger sieht Gesundheits- und Sozialminister Hannes Rauch in der Verantwortung, eine Ausnahmeregelung auszuarbeiten.
Die Leistungen, die von heimischen Berg- und Skiführern allein in Tirol erbracht werden, können für die Tourismussprecherin nicht hoch genug bewertet werden. Die Auslegung könnte auch Auswirkungen auf das Arbeitszeitgesetz haben.

„Bergführer ist kein 9 to 5 Job“,

meint Brugger. Man dürfe nicht einer ganze Berufsgruppe mit Bürokratie das Leben schwer machen. Beim vorherrschenden Fachkräftemangel solle man auch daran denken, den Nachwuchs nicht zu verschrecken.

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