Bauen und Wohnen
Landesförderung für PV-Anlagen

- Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine, etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol können die Förderung beantragen.
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- hochgeladen von René Rebeiz
Seit dem 1. Januar 2024 wird in Tirol eine neue Landesförderung für netzdienliche Stromspeichersysteme von Photovoltaik (PV)-Anlagen eingeführt.
TIROL. Es werden nur Speicher gefördert, die über Batterien verfügen, die je nach Zustand des Stromnetzes geladen werden können. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität und ist auf zehn Kilowattstunden und 1.500 Euro begrenzt. Die Förderung gilt sowohl für die ersten zehn kWh neuer Speicher als auch für die Erweiterung bestehender Speicher auf zehn kWh.
Ausbau und Entlastung der Stromnetze
2022 erzeugte Tirol etwa 249 GWh Sonnenstrom, genug, um 70.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. Die PV-Stromproduktion auf Tirols Dächern stieg im Jahr 2022 um mehr als ein Drittel. Im Jahr 2023 wurden schätzungsweise 7.000 PV-Anlagen in das Stromnetz integriert, was zu einer Belastung der Netze führte – etwa drei Prozent erreichten ihre Kapazitätsgrenze. Zur Stärkung der Netze für die Energiewende werden im kommenden Jahr dreistellige Millionenbeträge in den Netzausbau investiert.
Steigerung des Eigenverbrauchsanteils
Intelligente Speichersysteme entlasten das Stromnetz, indem sie den Sonnenstrom gezielt speichern, wenn die Netzbelastung hoch ist, z. B. zur Mittagszeit. Die Einspeisung erfolgt verstärkt zu Zeiten mit ausreichender Netzkapazität. Der Speicher ermöglicht eine bedarfsgerechte Nutzung der Energie Tag und Nacht, was den Eigenverbrauchsanteil von PV-Anlagen auf rund 60 Prozent steigern kann und so ihre Wirtschaftlichkeit verbessert.
Factbox
Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine, etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol.
Was wird gefördert?
- Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher)
- Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh)
- Erweiterung bestehender Speicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh mit 150 Euro pro kWh
- Errichtung und Inbetriebnahme ab 1. Jänner 2024
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