Hochwasserkatastrophe Hallein
Das Spendengütesiegel schafft mehr Sicherheit
Nach den Unwettern ist eine rasche Hilfe auch in finanzieller Hinsicht gefragt. Aber auch Spender brauchen Sicherheit.
HALLEIN/KUCHL. Derzeit laufen die Aufräumarbeiten nach den schweren Unwettern und Regenfällen der beiden letzten Wochenenden auf vollen Touren. Sowohl die Bundesregierung, als auch das Land Salzburg und die betroffenen Gemeinden haben Hilfe zugesagt. Der Katastrophenfonds des Bundes ist mit 450 Millionen Euro gefüllt. Für Härtefälle soll es Sonderlösungen und -förderungen geben. Spendenaufrufe von Institutionen und Privatpersonen machen derzeit die Runde. Neben den offiziellen Spendenkonten und Aktionen der Gemeinden und kirchlichen Institutionen gibt es zahlreiche Aufrufe zu Spenden und Benefizkonzerten. Die meisten sind absolut seriös. Wie man von anderen Unglücksfällen weiß, gibt es unter Umständen Trittbrettfahrer mit nicht so seriösem Zugang.
Spendengütesiegel beachten
Wer sich sicher sein will, dass sein Geld bei wirklich Hilfsbedürftigen ankommt, sollte auf das seit 2001 in Österreich vergebene Spendengütesiegel durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) achten. Spendenorganisationen, die sich den Kriterien des zwischen der KSW und mehreren Non-Profit Organization (NPO) Dachverbänden abgeschlossenen Kooperationsvertrages unterwerfen, dürfen auf Antrag dieses Gütezeichen führen. Dabei haben sich die Organisationen auf einige wichtige Punkte verständigt, auf die ein Spender achten sollte: Eine Transparenz, Sicherheit, das die Gelder zweckgerichtet verwendet werden und die Einhaltung der Gütesiegelstandards. Darüber hinaus werden Spenden seit 2017 direkt zur Absetzbarkeit an das Finanzamt gemeldet.
Expertentipps bei Spendenkontoeröffnungen
Bei der Eröffnung von Spendenkonten gibt es einige Punkte zu beachten. Dazu der Bankdirektor Herbert Weiss von der Raifeisenbank Hallein-Oberalm.
Ist eine Rechtsform vorgeschrieben?
HERBERT WEISS: Grundsätzlich spielt die Rechtsform des Spendensammlers bei der Eröffnung des Spendenkontos nicht vorrangig eine Rolle. Die Bank prüft jedoch, in welcher Form die Spendensammlung organisiert wird, da dies Auswirkungen auf die Kontoführung (auf eigene Rechnung/Treuhandschaft) hat. Unterschieden wird in Organisationsfragen prinzipiell nach folgenden Kriterien: 1) Schenkung: Der Kontoinhaber erhält Spendengelder mit der Verpflichtung sie für bestimmte Zwecke zu verwenden. 2) Treuhandschaft: Der Kontoinhaber erhält Spendengelder für einen Verein/eine Organisation oder erhält Spenden für ein konkretes Projekt, ohne dass er über die Verwendung selbst entscheiden kann. Es erfolgt eine bloße Weiterleitung der Spendengelder. 3) Spendenkonten definierter Vereine, Unternehmen etc.
Gibt es einen Ausschließungsgrund zur Eröffnung eines Spendenkontos?
HERBERT WEISS: Diesbezüglich gibt es keinen definierten Katalog, welche Gründe die Eröffnung eines Spendenkontos von vornherein ausschließen würden. Die Bank würde aber vermutlich Abstand nehmen von Spendenkonten, bei denen von schon klar wäre, dass Spendenbeträge in bar behoben werden, bzw. wenn die oben erwähnte Organisation der Spendensammlung nicht klar ist oder offengelegt wird. Im Zweifelsfalle KSW-Website (Gütesiegel) zu Rate ziehen.
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