Auch Innsbruck-Land betroffen
Corona-Testpflicht für Grenzpendler aus Risikogebieten

- Für Berufspendler aus Risikogebieten gilt in Bayern nun eine Testpflicht.
- Foto: Neumayr
- hochgeladen von Nicolas Lair
TIROL, BAYERN. Ab heute, 23.10.2020, gilt in Bayern für Berufspendler aus ausländischen Corona-Risikogebieten eine Testpflicht. Da Innsbruck-Land und somit auch das Seefelder Plateau als Risikogebiet eingestuft sind, müssen sich Berufspendler, die über die Grenze zur Arbeit fahren, auf das Corona-Virus testen lassen. Außerdem gilt für alle österreichischen Bundesländer, mit Ausnahme von Kärnten, ab 24.10.2020 ein Reiseverbot nach Deutschland. Bei Fragen melden Sie sich an das Landratsamt Garmisch: lra-gap.de
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