Die letzte Ruhestätte
Die Urne im Haus, aber Asche nicht verstreuen
Im Dezember wurde die Novelle zum Gemeindesanitätsdienstgeestz im Tiroler Landtag beschlossen. Urnen dürfen demnach nach dem Kremieren künftig zwar zu Hause aufbewahrt werden, die Asche muss aber in der Urne verbleiben. Nach einem Jahr Evaluierungszeit will LA Gebi Mair einen neuen Anlauf starten, um das Verstreuen der Asche auf Wunsch der Verstorbenen zu ermöglichen. TIROL. Im Dezember hat der Landtag durch die Novelle zum Gemeindesanitätsdienstgeestz beschlosse, dass Urnen nach dem Kremieren...