Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
BEZIRK GMUNDEN. Seit 1. Februar sind Eltern seitens des Justizministeriums (gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG) vor der Scheidung verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich bei einer geeigneten Person oder Einrichtung über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten lassen haben. Ohne diese Maßnahme ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Betroffene Paare können diesen Nachweis erbringen, indem sie...