Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Hoch hinaus – Dienst in der Wilden Grube

Bergwacht bei der Bergstation Eisgrat | Foto: Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
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NEUSTIFT. Die Kontrolle der Standorte von Schutzgebietstafeln und deren Zustand im Ruhegebiet Stubaier Alpen führte die Bergwacht-Einsatzstelle Stubai heuer auch in höhere, eher selten kontrollierte Regionen des hinteren Stubaitales. Nördlich des Zufahrtsweges in die sogenannte „Wilde Grube“, im Winter eine Skiabfahrt im Stubaier Gletschergebiet, befindet sich die Grenze des Ruhegebietes. Dort wurde 1983 am Fuße der Kastäler eine Schutzgebietstafel aufgestellt.

Schutzgebietstafel nicht auffindbar

Aufgrund mehrerer Hochwasserereignisse in der Vergangenheit bestand der Verdacht, dass einige der Hinweistafeln in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Lokalaugenschein bestätigte nun die Vermutung. Ein großer Felsblock, neben dem die Schutzgebietstafel ursprünglich stand, wurde durch die Wassermassen des Ruetzbaches weggespült, die Tafel mitsamt Haltestange und Betonsockel war nicht mehr auffindbar. Sollte es die aktuelle Wettersituation zulassen, wird das Schild durch die Einsatzstelle Stubai noch heuer an einem möglichst sicheren Standort wieder aufgestellt.

TIWAG Baustelle

Nur etwa 1,5 km taleinwärts befindet sich die Baustelle der TIWAG. Hier im Gletscherskigebiet werden seit Frühjahr 2024 drei Wasserfassungen errichtet, um zukünftig einen Teil des Wassers vom Daunkogelferner-, Unterberg- und Fernaubach abzuleiten. Von der „Wilden Grube“ aus erfolgt außerdem mittels Sprengungen der Vortrieb eines Beileitungsstollens in Richtung Kühtai. Das Ausbruchmaterial wird in Geländemulden entlang der Talabfahrt aufgeschüttet und soll in späterer Folge naturnah gestaltet und begrünt werden. Bei der kurzen Inspektion der Baustelle waren die Arbeiten in vollem Gange, da Stollen- und Fassungsbau ohne Pause im Dreischichtbetrieb erfolgen.
2020 wurde das TIWAG-Großprojekt "Erweiterung Wasserkraftwerk Sellrain-Silz-Kühtai" nach mehrjährigen UVP-Verfahren durch den Verwaltungsgerichtshof in Wien unanfechtbar genehmigt.

Ruhegebiet Stubaier Alpen

Das an die Baustelle angrenzende Ruhegebiet wurde 1983 von der Tiroler Landesregierung verordnet und hat eine Größe von 352,2 km². Es umfasst einen Großteil der Stubaier Alpen und erstreckt sich über die Gemeinden Längenfeld, Neustift im Stubaital, St. Sigmund, Sölden und Umhausen. Ruhegebiete zeichnen sich besonders dadurch aus, das lärmerregende Betriebe, Seilbahnen zur Personenbeförderung und Straßen mit öffentlichem Verkehr fehlen und somit weitgehend Ruhe herrscht.
In Ruhegebieten verboten:

  • die Errichtung von lärmerregenden Betrieben;
  • die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung;
  • der Neubau von Straßen mit öffentlichem Kraftfahrzeugverkehr;
  • jede erhebliche Lärmentwicklung; jedenfalls nicht als erhebliche Lärmentwicklung im Sinn dieser Bestimmung gilt der mit der Ausführung von Vorhaben der Energiewende, für die eine naturschutzrechtliche Bewilligung vorliegt oder nicht erforderlich ist, verbundene Baulärm im hierfür notwendigen Ausmaß;
  • die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen; davon ausgenommen sind Außenlandungen und Außenabflüge im Rahmen der Wildfütterung, der Viehbergung und der Versorgung von Vieh in Notzeiten, der Ver- oder Entsorgung von Schutzhütten und Gastgewerbebetrieben, für wissenschaftliche Zwecke, zur Sanierung von Schutzwäldern, im Rahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Instandhaltung oder Instandsetzung von Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen und von Einrichtungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und zur Ausführung von Vorhaben der Energiewende, sofern der angestrebte Zweck auf andere Weise nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand erreicht werden könnte.

Kontrollen durch Bergwacht

Anders als im östlich der Stubaier Talfurche gelegenen Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl führen im westlich gelegenen Ruhegebiet Stubaier Alpen keine Fahrwege direkt ins Schutzgebiet, sondern nur an den Rand. Dementsprechend sind hier illegale Kfz-Fahrten nahezu ausgeschlossen. Trotzdem unterliegt natürlich das Ruhegebiet bei Dienststreifen der Kontrolle der Bergwacht-Einsatzstelle Stubai.

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