Abbruch Weißes Rössl
„Schwarzer Tag für Tradition und Geschichte"

Die Abrissarbeiten gehen weiter. Die Brennerstraße ist im betroffenen Bereich nur einspurig befahrbar. | Foto: privat
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  • Die Abrissarbeiten gehen weiter. Die Brennerstraße ist im betroffenen Bereich nur einspurig befahrbar.
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Die Abbrucharbeiten am Weißen Rössl in Gries werden fortgesetzt. Die "Zerstörung des Kulturguts" lässt bei manchen die Wogen hochgehen.

GRIES. „Das Landesverwaltungsgericht Tirol mit Präsident Klaus Wallnöfer und die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck mit Bezirkshauptfrau Kathrin Eberle haben die unwiederbringliche Zerstörung des Kulturguts Gasthaus Weißes Rössl in Gries zu verantworten“, ärgert sich die stv. Klubobfrau der FPÖ im Tiroler Landtag, Evelyn Achhorner in einer Aussendung, nachdem die Abrissarbeiten heute Dienstag weiter gehen. Wie berichtet hatte sich Achhorner gemeinsam mit Mitgliedern der Bügerinitiative für den Erhalt des Weißen Rössls eingesetzt. Zuletzt hatte man am Wochenende noch probiert, den bereits vergangene Woche gestarteten Abbruch mit mehreren Eingaben zu stoppen. Vergebens.

"Denkmalschutz ist zahnloser Tiger"

 "Man hat sich auf eine Gefahr bezogen, die nur beim Betreten des Hauses bestanden hat. Dafür hätte es keinen Totalabbruch gebraucht. Man hat sich einfach nicht mit dem Denkmalschutz auseinandergesetzt. Der Abriss zeigt nun klar, dass der Denkmalschutz in Österreich ein sprichwörtlich zahnloser Tiger ist", schlussfolgert Achhorner. Durch die "fehlende Würdigung des Denkmalschutzes" und die "völlige Fehleinschätzung der Behörde hinsichtlich der Bedeutung des Hauses und der Geschichte Tirols", würde der heutige Tag zu einem schwarzen Tag für Tradition und Geschichte Tirols, hält die Landtagsabgedordnete fest.

Initiative Denkmalschutz ortet Skandal

Die Initiative Denkmalschutz ortet einen Skandal: "Auch wenn das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag verfügt hat, basiert dieser ausschließlich auf einem Landesgesetz (Tiroler Bauordnung). Gänzlich unberührt davon gilt weiterhin auch das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz (DMSG), das ebenso einzuhalten ist. So spricht das Bundesdenkmalamt (BDA) in einer aktuellen Stellungnahme auch treffend von einem 'Torpedierungsverbot': 'Die Tiroler Bauordnung (...) soll nicht in einer Weise angewandt werden, die das öffentliche Interesse (bundesgesetzlicher) Denkmalschutz torpediert", zitieren die Verantwortlichen des Vereins für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, Gerhard Hertenberger und Alexander Schmiderer in einer Aussendung.

"Aufgaben des Denkmalschutzes negiert"

Weiter heißt es: "Für die Anwendung des Denkmalschutzes im Sinne einer Gefahrenabwehr ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im konkreten Fall die BH Innsbruck. Diese hat jedoch den BDA-Antrag auf Baustopp am 5. März aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgewiesen! Da durch die baulichen Absperrungen und das Betretungsverbot eine 'Gefahr für Leib und Leben' ausgeschlossen werden kann, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss nötig, die bis dato nicht vorliegt! Die Vorgänge rund um das Gasthaus Weißes Rössl gehören sowohl politisch, als auch behördlich in Tirol dringend aufgearbeitet. Der Abbruch ist nun einer Entscheidung einer anhängigen BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol zuvorgekommen", schließen die Herren.

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