Tipps und Infos
So holen sich Steirer beim Steuerausgleich Geld zurück
Steuern sparen leicht gemacht: In der Steiermark können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten mit dem Lohnsteuerausgleich eine attraktive Rückzahlung sichern. Doch welche Ausgaben lassen sich absetzen, wer profitiert besonders und welche Fristen gelten? MeinBezirk hat für dich wichtige Infos rund um die Arbeitnehmerveranlagung zusammengefasst.
STEIERMARK. Jedes Jahr lassen tausende Menschen in der Steiermark bares Geld beim Finanzamt liegen – oft ohne es zu wissen. Denn wer den Lohnsteuerausgleich, auch Arbeitnehmerveranlagung genannt, nicht macht, verzichtet möglicherweise auf mehrere hundert bis tausend Euro an Steuerrückzahlungen.
Laut Bernhard Koller, Leiter der Abteilung Steuer der Arbeiterkammer (AK) Steiermark, lag die durchschnittliche Rückzahlung im letzten Jahr bei etwa 650 Euro. „In diesem Jahr könnte sich die Summe sogar auf 850 bis 900 Euro netto belaufen“, erklärt Koller. Besonders praktisch: Die Arbeitnehmerveranlagung kann unkompliziert über FinanzOnline erledigt werden.
Doch wer sollte einen Steuerausgleich machen? Welche Kosten lassen sich absetzen, und welche Fristen sind einzuhalten? Dieser Beitrag gibt dir wichtige Tipps – inklusive praxisnaher Beispiele.
Was ist der Lohnsteuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen.- Der Lohnsteuerausgleich kann für die letzten fünf Jahre durchgeführt werden (aktuell rückwirkend bis 2020 möglich) und ist in den meisten Fällen freiwillig.
- Pflicht ist eine Arbeitnehmerveranlagung dann, wenn das Finanzamt zur Veranlagung auffordert – etwa bei Bezug von Kranken- oder Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Insolvenz-Entgelt-Fonds-Leistungen.
- Die Rückzahlung beträgt oftmals zwischen 300 und 2.000 Euro, je nach absetzbaren Kosten

- Wie viel wird in diesem Jahr beim Steuerausgleich herausschauen? Diese Frage stellen sich aktuell viele Steirerinnen und Steirer.
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Für wen sich der Steuerausgleich besonders lohnt
In anderen Fällen steht es den Steirerinnen und Steirern frei, eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben – Angestellten und Arbeiterinnen beziehungsweise Arbeitern, Lehrlingen mit steuerpflichtigem Einkommen, Pensionistinnen und Pensionisten, die nachträglich Kosten geltend machen wollen, sowie Personen mit Nebeneinkommen, wenn Lohnsteuer entrichtet wurde.
Für folgende Gruppen kann sich die Arbeitnehmerveranlagung besonders auszahlen:
- Personen mit Kindern
- Alleinverdienerinnen bzw. -verdiener sowie Alleinerziehende
- Personen, die im vergangenen Kalenderjahr Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hatten
- Geringverdienende oder Teilzeitbeschäftigte (wegen der Negativsteuer)
- Menschen mit schwankendem Einkommen (z.B. Karenz, Ferialjob)
Der steirische AK-Experte empfiehlt auch Personen mit geringem Einkommen (Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen, Ferial- sowie Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten, geringfügig Beschäftigten), einen Lohnsteuerausgleich zu machen. Sie erhalten auf diesem Weg die sogenannte Negativsteuer, auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt.
Praxisbeispiele: Wer profitiert wie?
- Peter (25), Student mit geringfügigem Job
Peter studiert an der Universität Graz und arbeitet nebenbei geringfügig in einem Café. Er verdient im Monat durchschnittlich 500 Euro – zu wenig, um Lohnsteuer zu zahlen, er entrichtet aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge.
Negativsteuer: Da Peter keine Lohnsteuer zahlt, bekommt er durch die Negativsteuer bis zu 55 Prozent seiner gezahlten Sozialversicherung zurück – das kann für das vergangene Jahr bis zu 637 Euro ausmachen. Zusätzlicher Vorteil: Hat Peter für sein Studium Fachliteratur, Laptop oder Arbeitsmaterialien gekauft, kann er diese unter „Werbungskosten“ angeben – was seine Rückzahlung noch weiter erhöhen könnte.

- Auch Ferialjobs oder geringfügige Anstellungen können – sofern Sozialversicherung gezahlt wurde, beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
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- Maria (55), berufstätige Mutter von drei Kindern
Maria lebt in Kapfenberg und pendelt täglich zu ihrem Job nach Graz. Sie ist alleinerziehend und hat zwei Kinder im Alter von sechs und zwölf Jahren. Für Maria lohnt sich der Lohnsteuerausgleich insbesondere wegen des Familienbonus Plus, denn die zweifache Mutter kann bis zu 2.000 Euro jährlich pro Kind steuerlich absetzen. Allein dadurch spart sie rund 4.000 Euro an Steuerlast ein. Darüber hinaus kann sie den Alleinerzieher-Absetzbetrag (AEAB) beantragen. Da Maria täglich über 50 Kilometer zur Arbeit fährt und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel als zumutbar gilt, kann sie das kleine Pendlerpauschale nutzen. Dazu kommt der Pendlereuro, der ihre Steuerlast pro gefahrenem Kilometer zusätzlich senkt.
Zusätzlich hat Maria im letzten Jahr eine berufliche Weiterbildung gemacht, deren Kosten sie steuerlich absetzt. Auch Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitsmittel wie Laptop oder Drucker kann sie geltend machen. Da eines ihrer Kinder im vergangenen Jahr eine Zahnspange benötigt hat, kann sie einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt absetzen.

- Vom Telefon über den Computer bis hin zum ergonomischen Schreibtischsessel – wer regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, kann auch die Telearbeit steuerlich geltend machen.
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- Hans (68), Pensionist
Hans ist 68 Jahre alt und seit drei Jahren in Pension. Er hat eine kleine Zusatzpension, die gemeinsam mit seiner gesetzlichen Pension lohnsteuerpflichtig ist. Im vergangenen Jahr hat er einen mehrwöchigen Kuraufenthalt absolviert, um seine Gesundheit zu verbessern. Da ein Teil der Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurde, kann er diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt steuerlich geltend machen.
Hans ist zudem Mitglied einer Gewerkschaft und eines Seniorenverbandes, und kann seine Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten angeben. Durch den Lohnsteuerausgleich bekommt Hans einen Teil seiner Ausgaben rückerstattet und kann so seine Steuerlast deutlich reduzieren.

- Auch ein Kuraufenthalt kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
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Welche Fristen einzuhalten sind
Doch wann sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich den Lohnsteuerausgleich machen und welche Fristen sind dabei einzuhalten? Laut AK-Experten Bernhard Koller sollte damit nicht vor März begonnen werden, da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber laut Gesetz bis Ende Februar Zeit haben, alle Daten an das Finanzamt zu übermitteln. „Für einen Antrag hat man insgesamt fünf Jahre Zeit, sprich, der Lohnsteuerausgleich kann jetzt für 2020 bis 2024 gemacht werden“, erklärt Koller weiter.

- Bis zu fünf Jahre lang kann der Steuerausgleich rückwirkend gemacht werden.
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Seit 2017 führt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung, auch „automatischer Steuerausgleich“ genannt, durch. Dies bedeutet, dass zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag automatisch berechnet und ohne Antrag erstattet werden. Betroffene werden schriftlich über den erstellten Bescheid informiert. Sollten Personen feststellen, dass nicht alle abzugsfähigen Ausgaben berücksichtigt wurden, gibt es die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren eine eigene Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, um zusätzliche Kosten geltend zu machen.
Generell gilt: Wer bei der Arbeitnehmerveranlagung einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb eines Monates Beschwerde eingelegt werden – gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, weiß Koller. Dass die Steirerinnen und Steirer rund um den Lohnsteuerausgleich viele Fragen haben, zeigt der große Andrang bei den Steuerspartagen der Arbeiterkammer, die in diesem Jahr von 10. März bis 1. April stattfinden. Rund 5.000 Termine werden angeboten, der Andrang sei „bombastisch“, so Koller.
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