E-Scooter-Drama
Gewährleistung soll bei nassen Verhältnissen nicht gelten

Ein E-Scooter, der in der Obersteiermark verkauft wird, allerdings nicht mit Nässe in Berührung kommen darf, sorgt derzeit für reichlich Diskussion. | Foto: M. Lanou
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  • Ein E-Scooter, der in der Obersteiermark verkauft wird, allerdings nicht mit Nässe in Berührung kommen darf, sorgt derzeit für reichlich Diskussion.
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Ein E-Scooter eines namhaften Herstellers um knapp 400 Euro sorgt aktuell in der Obersteiermark für Gesprächsstoff. Ein Käufer hatte das Gefährt erworben, doch bereits nach wenigen Wochen entstand ein irreparabler Schaden. Die Situation klingt zunächst nach einem klaren Fall für die Gewährleistung – doch der Fall birgt unerwartete Wendungen.

STEIERMARK. "An und für sich ist das ein klassischer Fall der Gewährleistung – sprich, der Kunde kann vom Händler Austausch oder Reparatur verlangen", erklärt Guido Zeilinger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer. Laut Gesetz gilt für bewegliche Güter wie E-Scooter eine zweijährige Gewährleistung. Besonders im ersten Jahr profitiert der Kunde von der sogenannten Beweislast-Umkehr.

Ein E-Scooter, der nur im Trockenen verwendet werden darf? Das sorgt bei Konsumentenschützern für Kopfschütteln. | Foto: Yiting He/Unsplash
  • Ein E-Scooter, der nur im Trockenen verwendet werden darf? Das sorgt bei Konsumentenschützern für Kopfschütteln.
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"Das bedeutet, der Händler muss beweisen, dass das Produkt beim Kauf keinerlei Mängel aufwies", erläutert Zeilinger. Kann der Händler diesen Nachweis nicht erbringen, bleibt ihm nur die Wahl zwischen Austausch, Reparatur oder einer Rückzahlung des Kaufpreises.

Nur im Trockenen nutzbar

Doch in diesem Fall steckt der Teufel im Detail: Laut Bedienungsanleitung des E-Scooters darf das Gerät weder im Regen verwendet noch durch Lacken gefahren werden. Außerdem soll der Kunde demnach auch keinen Gewährleistungsanspruch haben. Diese Sichtweise ruft beim Experten Stirnrunzeln hervor.

Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer, sieht sich mit einem kuriosen Fall konfrontiert. | Foto: Konrad
  • Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer, sieht sich mit einem kuriosen Fall konfrontiert.
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"So geht's nun wirklich nicht!", empört sich Zeilinger. "Als Konsument habe ich gewisse Erwartungen an ein Produkt. Daher kann ich davon ausgehen, dass ein E-Scooter unter gewöhnlichen Wetterbedingungen – und dazu gehört nun mal Regen – nutzbar ist und nicht gleich den Geist aufgibt. Der durchschnittliche Konsument ist kein Wetterfrosch."

"Geld retour, Ware retour"

Dass Regen als potenzielle Schadensursache in der Bedienungsanleitung ausgeschlossen wird, bezeichnet der Konsumentenschützer als unzumutbar. "Geld retour, Ware retour, denn das Produkt ist offensichtlich nur eines – untauglich", fordert er.

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