300 Euro im Jahr
Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe

300 Euro pro Ausbildungsjahr in Gesundheits- und Pflegeberufen vergibt die Arbeiterkammer Steiermark. | Foto: Javier Trueba/Unsplash
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  • 300 Euro pro Ausbildungsjahr in Gesundheits- und Pflegeberufen vergibt die Arbeiterkammer Steiermark.
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Um mehr Personen für Gesundheitsberufe zu motivieren, unterstützt die Arbeiterkammer Steiermark Mitglieder durch eine Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe in der Höhe von 300 Euro pro Ausbildungsjahr. Eine Antragstellung ist noch bis 31. März 2023 möglich.

STEIERMARK. Gefördert werden von der Arbeiterkammer Steiermark (AK) Schülerinnen und Schüler, die eine Vollzeit- oder berufsbegleitende Ausbildung an öffentlichen oder privaten Schulen bzw. Ausbildungsträgern absolvieren sowie ordentliche Studierende im Rahmen eines Bachelors an Universitäten und Fachhochschulen. Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2022/2023 kann noch bis 31. März erfolgen.

Die Förderung richtet sich an:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinder- und Jugendlichenpflege)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)
  • Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sowie Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten
  • Diplomsozialbetreuerinnen und Diplomsozialbetreue
  • Fachsozialbetreuerinnen und Fachsozialbetreuer
  • Medizinische Fachassistentinnen und Medizinische Fachassistenten
  • Biomedizinische Analytikerinnen und Biomedizinische Analytiker
  • Diätologinnen und Diätologen
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Diplomierte Operationstechnische Assistentin und Diplomierter Operationstechnischer Assistent
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen
  • Hebammen
Der Mangel an Pflegekräften und Gesundheitspersonal ist in der Steiermark bereits deutlich spürbar. | Foto: Luis Melendez/Unsplash
  • Der Mangel an Pflegekräften und Gesundheitspersonal ist in der Steiermark bereits deutlich spürbar.
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So suchst du für den Zuschuss an

Wenn du ein AK-Mitglied bist und eine Schule besuchst, brauchst du nur eine aktuelle Schulbesuchsbestätigung, deine Einkommensnachweise für das Kalenderjahr 2021 sowie jene der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Eltern, Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Geschwister, eingetragener Partnerin bzw. Partner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, Kinder) sowie einen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt.

Wenn du kein AK-Mitglied bist und eine Schule besuchst, brauchst du eine aktuelle Schulbesuchsbestätigung, deine Einkommensnachweise für das Kalenderjahr 2021 sowie jene der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie einen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt und Nachweise über das Einkommen beider Elternteile bei Schülerinnen und Schülern, die selbst nicht AK-Mitglied sind, aber Familienbeihilfe beziehen.

Auch Studierende haben die Chance auf eine Ausbildungsförderung. | Foto: Element5-Digital/Unsplash
  • Auch Studierende haben die Chance auf eine Ausbildungsförderung.
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Auch Studierende können ansuchen

Wenn du eine Fachhochschule oder Universität besuchst, benötigst du deinen aktuellen Beihilfenbescheid der Studienbeihilfenbehörde für das Studienjahr 2022/2023.

Wenn du keine Studienbeihilfe bekommst, braucht es für das Förderansuchen deine Einkommensnachweise für das gesamte Kalenderjahr 2021 sowie jene von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, einen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe für alle Kinder im gemeinsamen Haushalt, Einkommensnachweise beider Elternteile bei Studierenden, die selbst nicht AK-Mitglied und nicht selbsterhaltend sind, aber Familienbeihilfe beziehen.

Du kannst deine Unterlagen per E-Mail an gesund.pflege@akstmk.at oder per Post an die Adresse der Arbeiterkammer Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, schicken.

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