Pensionierter Schuldirektor wegen Untreue vor Gericht

- Staatsanwältin Kathrin Bauer warf dem mittlerweile pensionierten Schuldirektor vor, ungerechtfertigt Gemeindegelder auf sein Privatkonto zu überwiesen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN (red). Als Kassier einer Gemeinde aus dem Großraum St. Pölten soll ein mittlerweile pensionierter Schuldirektor ungerechtfertigt Gemeindegelder auf sein Privatkonto überwiesen haben, so zusammengefasst die Vorwürfe der St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer im Prozess am Landesgericht, wo Richterin Doris Wais-Pfeffer vorerst vertagte.
„Nicht schuldig“, erklärte der Angeklagte schon zu Beginn des Prozesses. Er habe zwar Gelder für Zusatzleistungen im Zuge des Schulumbaues auf sein Privatkonto überwiesen, diese seien jedoch gerechtfertigt und genehmigt gewesen.
„Alle haben sich auf mich verlassen und waren froh, dass sie jemanden vor Ort gehabt haben, der alles zur besten Zufriedenheit erledigt hat“, rechtfertigte der Pensionist die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen. Er habe sich einerseits manuell am Bau beteiligt und dafür kaum etwas verlangt, administrative Leistungen habe er aber andererseits den zuständigen Gemeinden in Rechnung gestellt. Mit dem Obmann des Schulausschusses habe er Rücksprache gehalten und dieser habe mit seiner Unterschrift die Zustimmung erteilt.
Wie der Obmann eingestand, habe er dem ehemaligen Direktor zwischen Dezember 2011 und Dezember 2012 Blankounterschriften überlassen, womit der Beschuldigte eigenmächtig mit drei Überweisungen Gemeindegeld in Höhe von insgesamt 11.650 Euro auf sein Konto fließen habe lassen. „Der Herr Direktor, das war ja eine Vertrauensangelegenheit“, so einer der zahlreichen Zeugen vor Gericht. Gegenüber den Gemeinden entschuldigte sich der Obmann für sein leichtfertiges Vorgehen, als 2014 die „Extrakosten“ unter die Lupe genommen wurden.
Man habe bereits im Vorfeld derartige zusätzliche Aufwandsentschädigungen in diversen Sitzungen abgelehnt, so die Vertreter der betroffenen Gemeinden. Der Angeklagte habe es aber trotzdem gemacht. In den Besprechungen 2014 habe er allerdings angeboten, die nicht genehmigten Gelder zurückzuzahlen.
Erklärungsbedürftig schien der Richterin auch der Umstand, dass sich der Direktor im Dienste der Gemeinde mit 1. Jänner 2012 eigenmächtig in eine höhere Gehaltsstufe setzte, die ihm monatlich 131 Euro zusätzlich eingebracht haben soll. Im Zuge der Gehaltserhöhung der Reinigungskräfte soll es ihm angemessen erschienen sein, auch selbst die Einkommenstreppe hinaufzusteigen. Zu allen Vorwürfen gilt vorerst auf jeden Fall die Unschuldsvermutung.



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