Halloween: Drei Zuckerl erbeutet

- Dieser „Halloween-Spaß“ ging ihm um einiges zu weit: Richter Peter Kotynski.
- Foto: Probst
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Opfer mit Messer bedroht: 15-jähriger Schüler nahm „Süßes oder Saures“ zu wörtlich – Weil ein 15-jähriger Schüler zu Halloween 2009 seine Forderung nach Süßigkeiten mit einem Butterfly-Messer verschärft hatte, musste er sich vor einem Jugendschöffensenat wegen schweren Raubes verantworten. Obwohl der Angeklagte von einem Messer nichts wissen wollte, nahm er das Urteil – sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe – an ...
ST. PÖLTEN (IP). Erwachsenen droht bei einer Verurteilung wegen schweren Raubes eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren, Jugendlichen bis zu siebeneinhalb Jahren. Die Beute in diesem Fall – drei Zuckerl – steht somit in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen, die die Tat nach sich zog.
„Herr Rat, ich wollte wirklich nicht, dass es so weit kommt“, erklärte die Mutter des Opfers – ein 14-jähriger Bursche aus dem Bezirk St. Pölten – gegenüber dem vorsitzenden Richter Peter Kotynski, doch ihr Sohn sei nach dem Vorfall „kasweiß“ im Gesicht gewesen und „gerissen hat´s ihn“.
Beute: Drei läppische Zuckerl
Ihr Sohn war an diesem Abend mit drei weiteren Freunden per Rad unterwegs, um, dem Halloween-Brauch entsprechend, Süßigkeiten zu hamstern. In einer halbdunklen Siedlungsstraße hielten ihn, als Letzten der Gruppe, drei verkleidete Burschen auf. Einer forderte Süßigkeiten, ein anderer holte ein Butterfly-Messer heraus und machte für das Opfer eindeutig drohende Bewegungen damit. Der Schüler nahm daraufhin drei Zuckerl aus seinem Rucksack und übergab sie kommentarlos dem Räubertrio. Danach ging man wieder getrennte Wege. Nachdem sowohl das Opfer, als auch dessen Freunde die verkleideten Burschen erkannt hatten, landete der 15-Jährige auf der Anklagebank, während seine Komplizen noch nicht 14-Jahre alt sind und damit auch nicht zur Verantwortung vor Gericht gezogen werden konnten.
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