KSV 1870 informiert
Vision Immobilien GmbH aus Schwaz in Konkurs

- Über die Vision Immobilien GmbH wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Florian Haun
Am 05.03.2025 wurde über das Vermögen der Vision Immobilien GmbH 6130 Schwaz, Innsbruckerstraße 50 ein Konkursverfahren am Landesgericht Innsbruck eröffnet. Gegenstand des Unternehmens: Die Schuldnerin ist als Immobilienmaklerin unternehmerisch tätig.
SCHWAZ (red). Geschäftsführender Gesellschafter ist Rüstü Karakoc, geb. 11.01.1989. Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 21.04.2025 (gerichtliche Anmeldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden. Mail an: ins.innsbruck@ksv.at
Insolvenzursache und weitere Details
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst gestellt. Darin führte sie aus, dass es in den letzten Monaten zu einem massiven Auftragsrückgang gekommen sei. Die erhoffte Erholung am Immobiliensektor sei dann nicht im erwarteten Ausmaß eingetroffen. Wir werden diese Angaben zusammen mit der Insolvenzverwaltung auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Nach den Ausführungen im Insolvenzeröffnungsantrag der Schuldnerin gehen wir davon aus, dass der operative Betrieb der Schuldnerin zeitnah geschlossen werden wird. Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten beläuft sich laut Eigenangabe der Schuldnerin auf etwa EUR 130.000,00.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mag. Philipp Moser aus Schwaz bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung wurde mit 05.05.2025 festgelegt. Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Österreich kann in mehrere Schritte unterteilt werden:
1. Antragstellung
Insolvenzantrag: Der Schuldner oder ein Gläubiger kann einen Insolvenzantrag beim zuständigen Landesgericht stellen. Der Antrag muss die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung darlegen.
Prüfung des Antrags: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
2. Eröffnung des Verfahrens
Eröffnungsbeschluss: Wenn das Gericht den Antrag für begründet hält, eröffnet es das Insolvenzverfahren mit einem Beschluss. Dieser Beschluss wird im Ediktsblatt und gegebenenfalls in anderen Medien veröffentlicht.
Bestellung des Insolvenzverwalters: Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und die Interessen der Gläubiger vertritt.
3. Verwaltung und Verwertung des Vermögens
Vermögensverzeichnis: Der Insolvenzverwalter erstellt ein Verzeichnis des gesamten Vermögens des Schuldners.
Verwertung: Das Vermögen wird verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Dies kann durch den Verkauf von Vermögensgegenständen, die Einziehung von Forderungen oder andere Maßnahmen geschehen.
Masseverbindlichkeiten: Der Insolvenzverwalter muss auch sicherstellen, dass die Masseverbindlichkeiten (Kosten des Verfahrens, laufende Verbindlichkeiten) beglichen werden.
4. Prüfung der Forderungen
Forderungsanmeldung: Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Prüfung und Feststellung: Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen und erstellt eine Tabelle der festgestellten Forderungen.
5. Verteilung der Masse
Verteilungsplan: Der Insolvenzverwalter erstellt einen Verteilungsplan, der festlegt, wie die verfügbare Masse auf die Gläubiger verteilt wird.
Auszahlung: Die Gläubiger erhalten eine Quote ihrer Forderungen, abhängig von der Höhe der verfügbaren Masse.
6. Abschluss des Verfahrens
Schlussbericht: Der Insolvenzverwalter erstellt einen Schlussbericht, der die Durchführung des Verfahrens und die Verwertung des Vermögens dokumentiert.
Aufhebung des Verfahrens: Das Gericht hebt das Insolvenzverfahren auf, wenn alle Maßnahmen abgeschlossen sind.
Restschuldbefreiung: In bestimmten Fällen kann der Schuldner nach Abschluss des Verfahrens eine Restschuldbefreiung beantragen, die ihm nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode gewährt werden kann.
Besonderheiten
Sanierungsverfahren: Neben dem regulären Insolvenzverfahren gibt es auch die Möglichkeit eines Sanierungsverfahrens mit oder ohne Eigenverwaltung, bei dem das Unternehmen unter bestimmten Bedingungen fortgeführt werden kann.
Privatinsolvenz: Für natürliche Personen gibt es spezielle Regelungen, die eine Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensperiode vorsehen.



Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.