Verkehrsprojekt
Umfahrung Fügen: Gericht weist Einsprüche ab
INNSBRUCK/FÜGEN (red). Das Landesverwaltungsgericht hat sämtliche Einsprüche gegen den straßenrechtlichen Bescheid für die Umfahrung Fügen als unbegründet abgewiesen und das öffentliche Interesse am Bau dieser Umfahrung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung des Verkehrsflusses, Reduktion der Lärmbelastung sowie zur Entlastung des innerörtlichen Straßennetzes bestätigt.
„Unser Ziel ist die Sicherung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität sowie die Entlastung der Bevölkerung im Zillertal. Diesem Ziel sind wir mit den Beschlüssen des Landesverwaltungsgerichts zur Umfahrung Fügen einen großen Schritt nähergekommen. Jetzt können wir mit den wasser- und naturschutzrechtlichen Vorprüfungen starten“
, sieht Straßenbaureferent LHStv Josef Geisler einen Meilenstein im aufgrund von Einsprüchen langwierigen Verfahren zur Umfahrung Fügen. Fügens Bgm. LAbg. Dominik Mainusch hofft nun auf konstruktive Gespräche mit den GrundeigentümerInnen. Diese werden parallel dazu geführt.
„Die Umfahrung steigert die Lebensqualität und die Attraktivität unseres Ortes. Die Umfahrung bringt massive Verbesserungen in Sachen Lärmschutz, Sicherheit und bei den innerörtlichen Verkehrsverbindungen.“
Das nunmehr straßenrechtlich genehmigte Projekt „Umfahrung Fügen“ umfasst Baumaßnahmen auf einer Länge von 5,25 Kilometern. Der Abschnitt von Fügen-Nord bis zum bestehenden Knoten Fügen-Süd wird neu gebaut. Dabei werden die Anbindungen Fügen-Nord und Fügen-Süd in kreuzungsfreie Anschlüsse umgestaltet. Die L 298 Harter Straße, die derzeit von Fügen-Nord durch das Dorfzentrum führt, wird an die B 169 angebunden. Außerdem wird die Zillertalbahn auf einer Länge von 1.200 Metern verlegt. Damit werden mehrere teils unfallträchtige Eisenbahnkreuzungen beseitigt.
„Das Gesamtkonzept für die Mobilität im Zillertal hat viele Säulen. Die Umfahrung Fügen ist neben der Attraktivierung der Zillertalbahn, der Umgestaltung des Knotens Mayrhofen in eine Drehscheibe für den öffentlichen Verkehr sowie dem Ausbau der E-Mobilität und des Radverkehrs eine zentrale Maßnahme“
, verweisen LHStv Josef Geisler und Zillertalbahn-Aufsichtsrat Bgm Dominik Mainusch auf ein ganzes Bündel an Maßnahmen.
Wie die BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion erfahren hat dürfte auch der juristische Weg nach Wien versperrt sein, denn ein Revision erscheint in dem vorliegenden Fall (öffentliches Interesse für Straßenbauprojekt) äußerst unwahrscheinlich.
Im Hinblick auf die Grundverhandlungen für das Projekt will man all jenen Grundeigentümern, welche sich ihr Grundstücke entgeltlich ablösen lassen, einen höheren Preis anbieten.
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