Buchhalterin im TVB Fügen veruntreute eine Million dafür gab es 3 ½ Jahre Haft

Dr Verena Offer die Vorsitzende des Schöffensenates
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Veruntreuungen, Betrugsdelikte oder ganz einfach Malversationen mit anvertrautem Geld, das einem nicht gehört, kommen in privaten und zuletzt des öfteren auch in öffentlichen Einrichtungen immer wieder vor. Kriminalpsychologen und Ermittler meinen, dass man dabei für keine Person sozusagen „die Hand ins Feuer legen“ könne. Einen diesbezüglich größeren Wirbel gab es im Herbst 2013 in der Vorstands-und Chefetage der Ersten Ferienregion Fügen - Kaltenbach, als nämlich bei den Vorarbeiten zur Jahreshauptversammlung bekannt wurde, dass es Ungereimtheiten in der Buchhaltung gegeben hat. Dafür verantwortlich war offenbar eine seit über 20 Jahren im do Tourismusbüro beschäftigte Buchhalterin, welche vom damals hinzugezogenen Steuerberater zu Außenständen, bzw Umbuchungen auf ein bestimmtes Konto befragt wurde. Die Angestellte gab im Zuge dieser Befragungen sofort zu, Malversationen begangen zu haben, was in der Folge zwangsläufig zu polizeilichen Ermittlungen durch Beamte des Landeskriminalamtes Tirol geführt hat.

Große Summen

Im Zuge dieser Erhebungen wurde schließlich ein Schaden von knapp über einer Million €uro zum Nachteil der Ersten Ferienregion Fügen-Kaltenbach errechnet, welchen die Buchhalterin im Zeitraum von 4 Jahren angerichtet hat. Der 45 Jahre alten TVB-Angestellten wurde vorgeworfen, in den Jahren zwischen 2009 und 2013 Einnahmen von ca 180.000.- €uro nicht weitergeleitet, sondern für sich als Unternehmerin eines Metall verarbeitenden Betriebes verwendet zu haben. Weiters habe sie zwischen Dezember 2011 und Oktober 2013 in insgesamt 39 Fällen ohne wirtschaftlichen Hintergrund und ohne notwendige Genehmigung (als grundsätzlich für die Vornahme von Überweisungen Berechtigte) Zahlungen im Betrage von ca 868.000.- €uro auf Konten ihres Unternehmens vorgenommen. Als Grund für ihre Manipulationen gab die Buchhalterin ganz einfach Schulden und Verbindlichkeiten im Betrieb ihres Mannes an.

Abzweigungen spricht Bände

Diese Tathandlungen führten in der Folge zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen des Verbrechens der Veruntreuung, Vergehens der Urkundenfälschung und wegen des Verbrechens der Untreue. Allein das Abzweigen eines Betrages von 550.000 €uro im Jahr 2013, spricht Bände, so Staatsanwalt Mag Markus Grüner. Die Tourismusangestellte wurde bei der am 27. Mai 2014 anberaumten Schöffengerichtsverhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Dr Verena Offer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren bei einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren (nicht rechtskräftig) verurteilt. Sie hat ihr Geständnis vor einer noch höheren Strafe gerettet, so die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Nachher gescheiter

Die Verteidigerin Dr Esther Pechtl-Schatz wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass die Verantwortlichen der Ersten Ferienregion Fügen - Kaltenbach mit den der TVB Angestellten sozusagen blind überlassenen Überweisungscodes und keinerlei Kontrollen bei Auszahlungen die Millionen Malversationen mit ermöglicht hätten.
Demgegenüber erklärte die TVB-Anwältin Mag Vanessa Heiss, dass es sehr wohl ein lückenloses Vier Augen Prinzip bei jeder genehmigten Rechnung bis zum Steuerberater und die Rechnungsprüfer gegeben habe. Die Geschäftsführung und der Obmann der Ersten Ferienregion Fügen-Kaltenbach meinten beim Prozess, dass man diese Vorgehensweise der Angeklagten nie im Leben zugetraut habe und im „Nachhinein gesehen, sei man immer gescheiter“.

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Dr Verena Offer die Vorsitzende des Schöffensenates
Mag Markus Grüner Staatsanwalt
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