Frage und Antwort
Ausreisekontrolle in Scheibbs: Das müssen Sie wissen

- Bei der Ausreisekontrolle auf der L105 in Wieselburg
- Foto: Sara Handl
- hochgeladen von Sara Handl
Seit Freitag wird an den Ausfahrten im Bezirk Scheibbs kontrolliert, ob man einen negativen Corona-Test mit sich führt. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen ein solcher nicht gebraucht wird.
BEZIRK SCHEIBBS. Zu aller erst: Die Alternativen. Statt eines negativen Corona-Tests ist auch zulässig:
- Ein ärztliches Attest über eine überstandene Covid-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate)
- Ein abgelaufener Covid-Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate) oder eine Bestätigung der Gesundheitsbehörde
- Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten ab Probeentnahme
Ausnahmeregeln für Kinder und Eltern
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr brauchen keinen negativen Corona-Test. Auch Eltern, die ihre Kinder vom Kindergarten abholen beziehungsweise sie dorthin bringen, brauchen keinen – sofern sie nicht aussteigen.
Brauchen Pendler einen negativen Corona-Test?
Die Antwort: Ja. Außer man fährt nur durch den Bezirk Scheibbs durch. Wobei man dies der Polizei glaubhaft vermitteln muss. Selbiges gilt für Zugpassagiere. Auch ein reines Umsteigen kann Testfrei verlaufen.
Krankenhaustermine und Co
- Wenn man von auswärts in das Landesklinikum Scheibbs oder zu einem Arzt fährt und dann wieder retour, ist kein negativer Testbescheid notwendig. Jedoch braucht man eine Bestätigung, etwa vom Arzt.
- Zu den Gesundheitsdienstleistungen zählen zum Beispiel auch Physiotherapie, Logopädie, medizinische notwendige Massagen. Dies gilt auch für die erforderlichen Begleitpersonen von Patienten!
- Fährt man zu einem Arzttermin ist eine Terminbestätigung mitzuführen.
- Auch bei einem Tierarzt-Besuch ist kein Test notwendig
- Mitarbeiter des LK Scheibbs brauchen einen negativen Covid-Test.
Weitere Ausnamefälle sind..
- ... die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- ...Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehr im Einsatz
- ...der Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
- ...die Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine
- ....Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
Weitere Informationen finden Sie hier.


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