Steuerspartipps zum Jahreswechsel
Steuersparen leicht gemacht

"Die AK-Steuerlöschaktion erzielte 2024 17,8 Mio Euro",  informiert AK-Präsident Peter Eder. | Foto: AK/Neumayr
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  • "Die AK-Steuerlöschaktion erzielte 2024 17,8 Mio Euro", informiert AK-Präsident Peter Eder.
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Für Pendler, Lehrlinge und Niedrigverdiener gibt es attraktive Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. 

SALZBURG. Der Jahresbeginn ist der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken über Absetzmöglichkeiten von der Steuer zu machen. Es gibt verschiedenste Absatzbeträge und Vergünstigungen, von denen man profitieren kann. Besonders für Berufspendler sowie Lehrlinge und Niedrigverdiener gibt es attraktive Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Hier finden Sie praktische Tipps, wie Sie bei der nächsten Steuererklärung sparen können.

Die Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.  | Foto: Symbolfoto/pixabay
  • Die Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.
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Sonderausgaben

Für bestimmte Sonderausgaben, wie u.a. Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherung oder den Nachkauf von Versicherungszeiten, hat das Finanzministerium den Steuerzahlern einen automatischen Datenaustausch mit der Behörde eingerichtet. Damit fließen die Daten direkt in den Einkommensteuerbescheid ein. Lösen die übermittelten Beträge eine Gutschrift aus, zahlt die Finanz dem Steuerpflichtigen das Geld zurück.

Wissenswertes für Pendler

In Salzburg bieten sich besonders die Pendlerpauschale und der Pendlereuro als Steuersparmöglichkeiten an. Diese Vergünstigungen kommen allen zugute, die regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit pendeln müssen. Als Tipp gilt hier der Pendlerrechner des Finanzamtes, der dabei die individuelle Pendlerpauschale berechnet. Hier ist eine aktuelle Abfrage für jedes Kalenderjahr notwendig. Diese dient dazu, die korrekte Pauschale zu beantragen und für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes vorbereitet zu sein. "Deswegen sollte man die Abfrage auch abspeichern", meint ein Steuerexperte.

Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro sind Vergünstigungen, die all jenen zugutekommen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. | Foto: MeinBezirk
  • Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro sind Vergünstigungen, die all jenen zugutekommen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln.
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Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Wer bereits die "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung" erhalten hat, kann dennoch seine eigene Veranlagung vornehmen und von höheren Steuergutschriften profitieren.

Negativsteuer zurückholen

Die Negativsteuer ist vor allem für Lehrlinge und Niedrigverdiener ein Thema. Gerade diese beiden Gruppen sollten unbedingt die Arbeitnehmerveranlagung durchführen, um die Negativsteuer (SV-Bonus, 2024) zurückzuerhalten. Ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden für das Kalenderjahr 2024 Sozialversicherungsbeiträge bis zu höchstens 637 Euro rückerstattet. Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag.

Die Negativsteuer ist vor allem für Lehrlinge und Niedrigverdiener ein Thema. | Foto: Symbolfoto/pixabay
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