Die Arbeiterkammer informiert
Das sollte man beim Unterzeichnen des Dienstvertrags beachten

- Sabrina Penz von der AK gibt Tipps rund um den Dienstvertrag.
- Foto: AK/Wimmer
- hochgeladen von Nicole Hettegger
Sabrina Penz von der Arbeiterkammer Salzburg teilt vier Tipps, worauf man vor dem Unterzeichnen eines neuen Dienstvertrages achten sollte.
SALZBURG. Wer zu denjenigen gehört, die im neuen Jahr einen Jobwechsel anstreben, sollte vor der Unterzeichnung des Dienstvertrages ebendiesen gewissenhaft prüfen, rät Sabrina Penz von der Arbeiterkammer (AK). Sie gibt Tipps, worauf man achten sollte:
- Wird nur das Arbeitsausmaß, nicht aber die Lage der Arbeitszeit festgehalten, so haben Beschäftigte keine Dienstplansicherheit und müssen flexibel arbeiten.
- Bestehen nur einseitige Abänderungsmöglichkeiten des Dienstorts oder der Tätigkeit, so könnte das bei Nichtbefolgung Konsequenzen haben, die bis zur Entlassung reichen.
- Niedergeschriebene Verfallsfristen können dazu führen, dass etwa nicht bezahlte Zuschläge nicht rückwirkend eingefordert werden können.
- Wird eine Überstundenpauschale beschlossen, so sollten im Vertrag unbedingt ein Grundgehalt sowie die mit der Überzahlung abgegoltenen Mehrstunden angeführt sein.
Vertragsprüfung durch AK
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich mit dem Dienstvertrag auch an die AK wenden. Sabrina Penz und ihre Kollegen sind darauf spezialisiert, "Fallstricke" in Dienstverträgen zu entdecken und prüfen kostenlos Dienstverträge.
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