Kommentar: Vorbildfunktion
Auch ohne juristische Fachausbildung ist das Datenschutzgesetz recht klar: Videoüberwachung, sofern die Daten digital gespeichert werden, muss bei der Datenschutzkommission angemeldet und vor Ort gut sichtbar gekennzeichnet werden. In dieser Beziehung ist das Land Salzburg eindeutig säumig. Bis vor Kurzem wusste dort niemand über die tatsächliche Zahl an Kameras Bescheid, da fällt es natürlich schwer, sie bei der Datenschutzkommission anzugeben. Problematischer als dieser Mangel an konkreten Zahlen ist aber, dass gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz einfach außer Acht gelassen wurden. Das Land Salzburg sollte in rechtlichen und Datenschutz-Fragen eigentlich eine Vorbildfunktion erfüllen, stattdessen ist das Gegenteil der Fall.
Bei aller Aufregung bleibt festzuhalten, dass Video-überwachung grundsätzlich nichts Schlechtes sein muss. Gerade zur Prävention von Verbrechen, also dem Verhindern einer strafbaren Handlung noch bevor diese überhaupt ausgeführt wird, kann Überwachung sinnvoll sein. Fraglich ist aber, warum diese Kameras nicht viel besser gekennzeichnet werden. Schließlich hält nicht die Kamera selbst, sondern viel mehr das Wissen um die Überwachung die Täter von möglichen Straftaten ab.
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