Protest am Westbahnhof
Private Buslenker fordern ordentliche WC-Anlagen

- Gregor Stöhr ist Buslenker in Niederösterreich und war bei der Protestaktion in Wien dabei.
- Foto: Patricia Hillinger/MeinBezirk
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Buslenkerinnen und Buslenkern privater Unternehmen stinken ihre Arbeitsbedingungen zum Himmel. Vor dem Wiener Westbahnhof wurde daher am Mittwoch, 17. Juli, friedlich protestiert. Ihre Forderungen richteten sie unter anderem an den Verkehrsverbund Ost-Region (VOR).
WIEN/RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Seit dem 1. Jänner ist der Beruf des Buslenkers in die Mangelberufsliste 2024 aufgenommen. In den nächsten fünf Jahren fehlen alleine in Wien an die 5.000 Busfahrerinnen und Busfahrer. Immer weniger Menschen möchten diesen wichtigen Beruf ausüben - und das aus ganz bestimmten Gründen.
Busfahrer Gregor Stöhr berichtete etwa, dass man gerade außerhalb von Wien oft ins Grüne abtauchen oder sogar Flaschen benutzen müsse, um die Notdurft zu verrichten. Eine Praxis, die nicht nur unangenehm, sondern auch illegal ist und zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen kann. Nicht nur am Land, sondern auch in der Stadt gibt es dieses Problem, wie MeinBezirk bereits 2022 berichtete:
Protest mit Plumpsklo
Das Bündnis "Wir Fahren Gemeinsam" – bestehend aus der Gewerkschaft vida, Fridays for Future Austria und System Change not Climate Change – wollte den Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) mit einer Protestaktion auf eine ungelöste Problematik hinweisen. Diese fand am Mittwoch vor dem Westbahnhof statt.

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Busfahrer und Klimaaktivisten bauten dabei am Europaplatz 3, wo VOR seinen Sitz hat, ein symbolisches Plumpsklo zusammen, vor dem posiert und protestiert wurde. Oberstes Ziel war es, VOR auf den Toilettenmangel für Buslenkerinnen und Buslenker aufmerksam zu machen.
"Lass es raus! Aber wo?"
Eine klare Forderung wurde im Rahmen der Aktion verlautbart: "Busunternehmen sollen in Ausschreibungen des Verkehrsverbundes verpflichtet werden, sanitäre Anlagen inklusive Pausenräume für Buslenker zu errichten", so Thomas Stiller von der Gewerkschaft vida. Laut den Busfahrern würde diese Maßnahme die Arbeitsbedingungen erheblich verbessern, was wiederum weniger Kündigungen zur Folge hätte.
Warum wurde diese Klausel bisher nicht berücksichtigt? Was sind die Herausforderungen, besonders finanzieller Natur? Und könnte diese Bedingung in zukünftigen Ausschreibungen eingeführt werden? Dürfen Buslenker privater Unternehmen die Anlagen und Pausenräume der Wiener Linien oder der ÖBB mitbenutzen? Fragen über Fragen, die beantwortet werden müssen.
VOR "nicht zuständig"
MeinBezirk hat beim VOR nachgehakt, warum diese Klausel bislang nicht in die Ausschreibungen aufgenommen wurde und welche Herausforderungen damit verbunden sind. Eine Antwort darauf könnte den vielen Buslenkern, die täglich ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen verrichten, endlich die nötige Erleichterung verschaffen.
VOR-Pressesprecherin Kamila Studzinsk erklärte: "Die Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflichten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - wie beispielsweise die Bereitstellung von sanitären Einrichtungen und Toiletten - liegt in der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Diese Aufgabe fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des VOR als Besteller, sondern in den der Verkehrsunternehmen und deren Verpflichtung zur Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten".
Kurz gesagt: Das Lenkpersonal wird nicht direkt beim Verkehrsverbund Ost-Region angestellt, sondern beim jeweiligen Verkehrsunternehmen. Der Schutz der Grundbedürfnisse obliegt somit dem Verkehrsunternehmen, für das die jeweiligen Buslenker tätig sind.

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Eine realistische Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen der betroffenen Busfahrerinnen und Busfahrer direkt zu verbessern, wären laut Studzinsk entsprechende kollektivvertragliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern. Diese könnten Bestimmungen umfassen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen: Hierzu zählen etwa die Förderung der Lehrlingsausbildung, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, die kostenlose Bereitstellung von Dienstbekleidung, effektives Störungsmanagement, die Einhaltung hoher Umweltstandards sowie die Einführung von Innovationsbussen mit alternativen Antrieben.
Geteilte Sanitäranlagen und Pausenräume
Aber dürfen Buslenker privater Unternehmen die Anlagen und Pausenräume der Wiener Linien oder der ÖBB mitbenutzen? Auf Anfrage von MeinBezirk heißt es von Bernhard Rieder, Pressesprecher der ÖBB-Holding AG, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, konkret nämlich die Arbeitsstättenverordnung, vorsehen, dass der Arbeitgeber an Dienstorten einen Aufenthaltsraum mit Toiletten-Anlagen anbieten muss.
"Wir achten aber überall darauf, dass WC-Anlagen möglichst nah bei allen Pausenorten vorhanden sind, bzw. dass wir lokale Lösungen anbieten können. Grundsätzlich werden Dienste so geplant, dass Pausen in Pausenräumen, die mit Toiletten ausgestattet sind, verbracht werden können", bestätigt Rieder.
Die Dienstpläne werden mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmervertretern vorab besprochen. In Einzelfällen wurden auch gemeinsam mit z.B. öffentliche Einrichtungen, Sportstätten, Bahnhöfe und Gasthäuser individuelle Lösungen erarbeitet, sodass es zwischendurch ausreichend Möglichkeiten gibt, Toiletten zu benutzen.
Wiener Linien und Private machen gemeinsame Sache
Pressesprecherin der Wiener Linien, Carina Novy, meinte gegenüber MeinBezirk: "Bei den Wiener Linien gibt es die Regelung, dass dort, wo es örtlich möglich ist, Buslenkerinnen und Buslenker von privaten Betrieben wie beispielsweise Blaguss, Dr. Richard oder Postbus, sanitäre Anlagen und Pausenräume der Wiener Linien mitbenutzen dürfen."

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Dies sei unter anderem bei der Endstation Oberlaa der Fall. Hierbei nimmt Novy Bezug auf den damaligen Artikel von MeinBezirk, wo es um die Buslinien 68A und 68B ging: "Die Vereinbarung zwischen Postbus und den Wiener Linien wurde damals aufgelöst, weil Postbus das Türschloss austauschen lassen wollte", so Novy. Postbus-Lenker hätten ständig anklopfen müssen und forderten einen Schlüssel. "Dies war aber aus Sicherheitsgründen nicht möglich", erklärt Novy weiter.
Zu einer Kündigung kam es deshalb allerdings nicht, wie Andrea Huemer, Sprecherin der Österreichischen Postbus AG bestätigte: "Die Linien 68A und 68B betreiben wir noch bis Jahresende."
Carina Novy weist abschließend darauf hin, dass in Ausschreibungen der Wiener Linien stets auf das Arbeitsschutzgesetz hingewiesen wird. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber für sanitäre Anlagen und Pausenräume entlang der Buslinien zu sorgen hat.
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