"Brauner Sumpf" im Bezirk Oberwart
55 Anzeigen und zwei weitere "Nazi"-Verurteilungen

Die sechste "Nazi"-Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt innerhalb von vier Tagen. | Foto: Heigl
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  • Die sechste "Nazi"-Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt innerhalb von vier Tagen.
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Der „braune Sumpf“ ist trockengelegt. So die einhellige Meinung von Justiz und Polizei. Die im Rahmen monatelanger Erhebungen insgesamt 55 Personen aus dem Bezirk Oberwart angezeigt haben. Zahlreiche Täter standen bereits vor dem Landesgericht Eisenstadt. Erhielten bei „Nazi“-Prozessen Geldbußen und bedingte Haftstrafen. Wie auch die beiden letzten „Wiederbetätiger“ aus einer Verhandlungsserie. Für Kopfschütteln und Erstaunen sorgte die Mitteilung eines Zuschauers...

BEZIRK OBERWART. Denn während die Geschworenen über die Strafhöhe des ersten Beschuldigten berieten, erzählte der Prozess-Beobachter: „Die Staatsanwältin hat aus der Anklageschrift ein Bild von Adolf Hitler mit verhetzenden Texten beschrieben, das ich gestern per WhatsApp geschickt bekommen habe!“ Erstaunen bei allen vor dem Saal 1 wartenden Personen. „Dem Versender habe ich geschrieben, er soll diesen Schwachsinn sofort unterlassen. Dann habe ich das Foto gleich gelöscht!“

Prozess-Beobachter bekam Hitler-Foto

Die einzig richtige Vorgangsweise, auf die Präsident Dr. Karl Mitterhöfer und die Strafrichterinnen des Landesgerichtes während der zahlreichen „Nazi“-Prozesse immer wieder hinweisen. Auch in den heutigen Verhandlungen. Nicht ohne Grund. Denn genau das hat der verheiratete Familienvater, Mitte 50, aus dem Bezirk Oberwart, nicht gemacht. Ganz im Gegenteil. Er schickte dutzende Bilder und Videos mit NS-Propaganda-Texten, Nazi-Symbolen und Holocaust verharmlosenden Inhalten an WhatsApp-Bekannte weiter. So wie er sie von Freunden erhalten hatte.

Verteidiger Ederer berichtete über Alkoholprobleme seines Mandanten. | Foto: Heigl
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"Da bin ich ein bisserl deppert!"

Sein Anwalt, Mag. Dr. Gerhard Ederer, wies darauf hin, dass sein geständiger Mandant zur damaligen Zeit Suizid gefährdet war und Alkoholprobleme hatte, die er jetzt über eine stationäre Therapie in den Griff bekommen hat. „Mein Klient will aber nichts beschönigen. Deshalb gibt er zu, dass diese Foto- und Video-Versendungen nicht nur im alkoholisierten Zustand stattfanden, sondern, auch wenn er nüchtern war!“ Bezüglich Sammlung zahlreicher inkriminierter Dateien verwies der Verteidiger auf eine automatische Speicherung des Mobiltelefons, weil sein Mandant punkto Handy-Technik von sich selbst sagt: „Da bin ich ein bisserl deppert!“

Nach Schuldspruch nächste "Nazi"-Verhandlung

Nach Standpauke und Ermahnung durch Richterin Mag. Birgit Falb sprachen die acht Geschworenen den Angeklagten schuldig. Rechtskräftig fasste er 13 Monate bedingte Haft aus sowie eine Geldbuße von 1.800 Euro. Weiters sind 500 Euro Prozesskosten zu bezahlen und sein Handy wird vernichtet. Gleich im Anschluss an dieses Verfahren saß ein weiterer Südburgenländer auf der Anklagebank. Der Familienvater, 38, ebenfalls aus dem Bezirk Oberwart, bezeichnete seine Tat als „kompletter Schwachsinn“ und entschuldigte sich.

Verteidiger Astl bat die Geschworenen um Augenmaß bei der Urteilsfindung. | Foto: Heigl
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Auch Cousin wurde verurteilt

Dutzendfach hatte er erhaltene Fotos und Videos mit Darstellungen von Adolf Hitler und glorifizierenden Nazi-Machenschaften per WhatsApp weitergeleitet, so die Staatsanwältin. Unter anderem auch an seinen Cousin, der in einem Vorverfahren bereits verurteilt worden ist. Der Angeklagte berichtete, dass in Gruppenchats mit rund 40 Mitgliedern immer wieder solche verbotenen Dateien kursierten. Auf die Frage der Richterin: „Von wem haben sie so viele Bilder und Filme bekommen?“, sagte der Familienvater: „Von Freunden!“ „Von den falschen Freunden“, hakte die Vorsitzende nach.

"Ich kann es nicht erklären...!"

„Manche Fotos sind bei ihnen drei bis vier Mal am Handy abgespeichert. Zudem 13 Videos. WARUM?“ „Im Nachhinein... ich kann es nicht erklären!“ „Wundert mich nicht. Keiner der Angeklagten konnte bisher etwas Sinnvolles darauf sagen!“ Der Verteidiger des 38-Jährigen, Mag. Florian Astl, bat in seinem Abschlussplädoyer die Geschworenen um Augenmaß bei der Urteilsfindung. Zumal sein Mandat bis dato unbescholten ist, sich reumütig geständig zeigte, sowie seit Beginn der Erhebungen nichts geleugnet hatte.

16 Monate bedingte Haft, 1.800 Euro Geldbuße

Der Angeklagte und auch die Staatsanwältin akzeptierten 16 Monate bedingte Haft, 1.800 Euro Geldbuße, 500 Euro Prozesskosten und Vernichtung des Handys. Somit ist der Spruch der sechsten „Nazi-Verhandlung“ in dieser Woche bereits rechtskräftig.

Gasthaus im Bezirk Oberwart / Hitler-Geburtstagsfeier als Auslöser für „Nazi“-Prozess-Serie

Angeklagte aus dem Bezirk Oberwart / Geldbußen und bedingte Haftstrafen in zwei „Nazi'-Prozessen

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