Wahlrechtsreform
Gemeinden in NÖ mit bis zu 50 Prozent weniger Wählern

Die Gemeinderatswahlen 2025 in Niederösterreich stehen kurz bevor. (Symbolfoto) | Foto: Pixabay
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Die Gemeinderatswahlen 2025 in Niederösterreich stehen kurz bevor. Für viele wird das nicht die erste Wahl sein, jedoch gibt es einen großen Unterschied zu jener im Jahr 2020. Aufgrund der Wahlrechtsreform 2022 dürfen nur mehr jene mit Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde wählen. Das führt zu zehntausenden weniger Wahlberechtigten. 

NÖ. In wenigen Tagen werden rund 1,3 Millionen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in die Wahllokale des Bundeslandes stürmen, um ihre Stimme für die Gemeinderatswahlen abzugeben. Eines steht jetzt schon fest, es werden weitaus weniger Wahlberechtigte sein als noch 2020.

Hierfür verantwortlich ist die Änderung der Gemeinderatswahlordnung 1994 im Jahr 2022. Dabei wurde einstimmig im Landtag beschlossen, dass nur mehr jene mit einem Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde ihre Stimme abgeben dürfen. Zweitwohnsitzern ist das damit nicht mehr erlaubt. In vielen Regionen des Landes führt das zu einem massiven Rückgang der Anzahl der Wahlberechtigten.

Über 150.000 Wahlberechtigte weniger

Gegenüber MeinBezirk erklärt ein Pressesprecher der Landtagsdirektion, dass 2020 noch 1.480.968 Personen ihre Stimme abgeben konnten, während es 2025 nur mehr 1.314.645 sind. Insgesamt gibt es also einen Rückgang von elf Prozent bei den Wahlberechtigten. Anzumerken ist, dass es einzelne Gemeinden gibt, welche nicht 2020 sowie 2025 zur Wahlurne gebeten wurden bzw. werden, sondern schon 2019 (Stockerau, Pillichsdorf und Wolkersdorf) und 2024 (Pernersdorf und Vösendorf). Diese sind hier inbegriffen. 

Gegenüber MeinBezirk erklärt ein Pressesprecher der Landtagsdirektion, dass 2020 noch 1.480.968 Personen ihre Stimme abgeben konnten, während es 2025 nur mehr 1.314.645 sind. (Archivbild) | Foto: Karin Zeiler / MeinBezirk
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Es gibt weiters einige Faktoren, die verhinderten, dass der Unterschied noch größer wurde. "Der negative Saldo bei den Wahlberechtigten ist aber deshalb nicht so groß, da sich in den letzten fünf Jahren auch die Wohnbevölkerung des Bundeslandes positiv entwickelt hat. Es gibt daher auch Gemeinden, in denen das Minus der bisherigen Nebenwohnsitzer durch ein Plus in der Bevölkerungsbilanz ausgeglichen wurde", erklärt die Landtagsdirektion.

Minus 51,71 Prozent

In ausgewählten Gemeinden des Landes zeigt sich die Veränderung deutlich ab. So ist etwa laut Statistik Austria die Bevölkerung von Wiener Neustadt zwischen 2020 und 2024 von 45.823 auf ganze 48.517 gewachsen. Bei den Wahlberechtigten stieg die Zahl von 35.456 auf 36.083. Das bedeutet einen Anstieg von 1,77 Prozent. Gesunken sind die möglichen Wählerinnen und Wähler in Baden von 23.556 auf 20.459 (minus 13,15 Prozent), während gleichzeitig die Wohnbevölkerung von 25.958 auf 25.923 sank.

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Im Gegensatz dazu stieg etwa in Klosterneuburg die Anzahl der dort lebenden Personen von 27.500 auf 28.115, während statt 26.323 nur mehr bloß 22.169 (minus 15,78 Prozent) wahlberechtigt sind. Deutlicher zeigt es sich in Wolfsthal, wo nur mehr 931 Menschen wählen dürfen, im Gegensatz zu 1.174 im Jahr 2020 (minus 20,7 Prozent) und das, obwohl die Bevölkerung um genau 100 Personen auf 1.246 wuchs.

Die augenscheinlich betroffenste Gemeinde ist jedoch Semmering. Hier sank die Wählerschaft um ganze 51,71 Prozent, von 878 auf 424, auch wenn dort momentan 605 Menschen im Gegensatz zu 518 im Jahr 2020. Erklären lässt sich das aber durch die Anzahl der Nebenwohnsitzer, davon gab es etwa 2020 ganze 756, in diesem Jahr sogar 877.

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