Spesenaffäre
Ermittlungen gegen Gottfried Waldhäusl eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen Gottfried Waldhäusl (FPÖ), den Zweiten Landtagspräsidenten von Niederösterreich, eingestellt. Im Mittelpunkt standen Spesenabrechnungen eines ehemaligen Mitarbeiters. Der Freiheitliche sieht die Vorwürfe als haltlos an.
NÖ. Das Ermittlungsverfahren, das sich über den Zeitraum von 2008 bis 2019 erstreckte, wurde aufgrund einer anonymen Anzeige eingeleitet. Die Vorwürfe umfassten Untreue sowie mögliche Beiträge zu verschiedenen Betrugsarten.
Waldhäusl, der von 2008 bis 2018 als Klubobmann der FPÖ tätig war, sieht die Anschuldigungen als unbegründet und hatte sich entschieden, auf einen Anwalt zu verzichten, wie er gegenüber der "Krone" sagte. Jetzt wurden sämtliche Ermittlungen eingestellt. Weitere seien nicht anhängig, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Wien.
Politische Kontroversen rund um Waldhäusl
Gottfried Waldhäusl steht nicht nur wegen der aktuellen Ermittlungen im Zentrum politischer Debatten. Seine Forderung nach einer „Asyl-Triage“, die eine Vorrangregelung für bestimmte Gruppen bei der Unterbringung von Flüchtlingen vorsah, sorgte für viel Kritik. Zudem wurde er wegen Zahlungen an Betreiber von Flüchtlingsunterkünften ins Visier genommen, was ebenfalls zu rechtlichen Überprüfungen führte, die jedoch eingestellt wurden.
Auch in der Bundeshauptstadt sorgte er für helle Aufregung. Im Frühjahr 2023 äußerte er sich in einer TV-Sendung von "Puls24" rassistisch gegenüber Wiener Schülerinnen und Schülern. Der Menschenrechtsanwalt Wilfried Embacher hatte daraufhin Anzeige gegen Waldhäusl wegen des Verdachts auf Verhetzung erstattet - MeinBezirk berichtete. Strafrechtliche Ermittlungen folgten damals nicht, da kein Anfangsverdacht vorliege, wie es hieß.
Ein weiterer markanter Punkt in Waldhäusls Karriere war die Verlegung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in eine umstrittene Asylunterkunft. Hier wurde ihm Amtsmissbrauch vorgeworfen, jedoch endete der Prozess im Jahr 2022 mit einem Freispruch.
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