Causa Fritzl
Erneute Anhörung und Untersuchung für Josef Fritzl
Die Geschichte des Inzestfalls von Amstetten, der im April 2008 die Welt schockierte, scheint noch immer nicht abgeschlossen zu sein. Josef Fritzl, der Haupttäter hinter diesem grausamen Verbrechen, soll erneut vor Gericht gehört und einer weiteren Untersuchung unterzogen werden.
NÖ. Dieser Schritt wurde notwendig, da das Oberlandesgericht (OLG) Wien die bedingte Entlassung von Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug aufgehoben hat, um ergänzende medizinische Unterlagen einzuholen.
Fritzl an Demenz erkrankt
Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, bestätigte diese Entwicklung und teilte mit, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Besonderes Augenmerk soll dabei auf dem Wegfall der Gefährlichkeit von Josef Fritzl liegen, der mittlerweile anders heißt. Auch der Status seiner Demenzerkrankung wird erneut überprüft werden. Eine erneute Anhörung ist für Ende April in Krems geplant, jedoch wurde noch kein genauer Termin bekannt gegeben.
Die Entscheidung über eine mögliche bedingte Entlassung von Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug obliegt erneut dem Landesgericht. Sollte dieses erneut gegen eine Entlassung entscheiden, steht Fritzl und seiner Rechtsvertretung sowie der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zur Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.
Neuste Entwicklungen
Erst kürzlich hieß es Fritzl wird bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen
Hintergrund
Die tragische Causa des Inzestfalls von Amstetten kam im April 2008 ans Licht, als bekannt wurde, dass Josef Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte, wovon eines nach der Geburt starb. Im März 2009 wurde der heute 88-jährige Fritzl in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt und gleichzeitig im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit gemäß §21 Absatz 2 StGB untergebracht. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung schuldig gesprochen.
Dieser erneute Schritt des Gerichts, Fritzl einer weiteren Anhörung und Untersuchung zu unterziehen, verdeutlicht die Komplexität dieses Falls und die Notwendigkeit, die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten, während gleichzeitig die Rechte und die Gesundheit des Verurteilten berücksichtigt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht nach der erneuten Prüfung entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für Josef Fritzl und die Beteiligten haben wird.
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