Skiunfall Turracherhöhe
Unbekannter fuhr in 69-Jährige hinein

Eine Frau verletzte sich auf der Turracherhöhe. | Foto: Pixabay
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  • Eine Frau verletzte sich auf der Turracherhöhe.
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In Stadl-Predlitz (Turracherhöhe) kam es am Freitag zu einer Kollision zweier Skifahrer. Eine 69-Jährige wurde schwer verletzt.

TURRACH. Freitagvormittag war eine 69-jährige Deutsche mit ihrer Familie im Skigebiet Turracherhöhe unterwegs. Gegen 11 Uhr benützte die Deutsche einen Verbindungslift zwischen der Wildkopfbahn und der Talstation. Als die Skifahrerin den Lift bei der Ausstiegsstelle vorschriftsmäßig in Richtung Links verließ, fuhr ihr ein bislang unbekannter Skifahrer von hinten gegen das rechte Bein.

Unbekannter wird gesucht

Die 69-Jährige verspürte sofort Schmerzen im rechten Knie. Eine nachfolgende Untersuchung ergab eine schwere Verletzung. Anzeige gegen den derzeit Unbekannten wird an die Staatsanwaltschaft Leoben erstattet.

Es wurde Anzeige erstattet. | Foto: BRS
  • Es wurde Anzeige erstattet.
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Die FIS-Pistenregeln:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrerinnen und Skifahrer sowie Snowboarderinnen und Snowboarder: Jede und jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jede und jeder muss auf Sicht fahren. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise muss an das Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
  • Wahl der Fahrspur: Die oder der von hinten kommende muss die Fahrspur so wählen, dass die Skifahrerinnen und Skifahrer vorne nicht gefährdet werden.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jede und jeder, die oder der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere geschehen kann.
  • Anhalten: Jede und jeder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Eine gestürzte Person muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Beachten der Zeichen: Man muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jede und jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Egal ob, Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, man muss im Falle eines Unfalles die Personalien angeben.

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