Sex-Priester vor Kadi

- Ortet nachlässige Einvernahmen: Nikolaus Rast will Priester vor Kadi zerren.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Marina Kraft
Prozess wegen Verleumdung brachte mögliche Sex-Machenschaften eines Geistlichen ans Licht.
ST.PÖLTEN/WEINVIERTEL. Nachdem ein Verfahren gegen einen griechisch-katholischen Priester aus dem Weinviertel wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen eingestellt worden war, landeten seine geschiedene Frau und deren jetziger Ehemann wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten. Beim abendlichen Bad Ende Juni 2012 habe der 45-jährige Angestellte aus Wien vom Sohn (10) seiner Frau erste Aussagen über sexuelle Übergriffe seines leiblichen Vaters, des Priesters, gehört. In einem anschließenden Gespräch, bei dem auch die Mutter dabei gewesen sei, habe man Schockierendes erfahren. Die folgenden Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft sollen jedoch wegen eines behördlichen Formfehlers eingestellt worden sein.
Beweismittel vernachlässigt
"Ich habe so etwas noch nie erlebt", erklärte die Verteidigerin der 32-jährigen Frau, Irene Oberschlick. Man habe sich in diesem Fall überhaupt nicht dafür interessiert, was das Kind sagte. Den Tonbandaufnahmen der Beschuldigten, die den Buben näher befragten, wurde kaum Bedeutung beigemessen. Darüber hinaus gebe es ein Schreiben des Kinderschutzvereins Möwe, das dem Buben eine posttraumatische Belastungsstörung nach schwerem sexuellen Missbrauch attestiert.
Rechtsanwalt Nikolaus Rast, der Verteidiger des Ehemannes, vermisste eine kontradiktorische Einvernahme des Kindes bei den Ermittlungen gegen seinen Vater und erwähnte, dass gegen den Priester bereits zweimal gerichtlich verfügt wurde, sich von seinen vier Kindern fernzuhalten, nachdem er gewalttätig gegen sie vorgegangen sei.
Neue Verhandlung
Vorerst wurde im Verleumdungsprozess kein Urteil gefällt. Die Opferanwaltschaft beantragte ein Fortsetzungsverfahren gegen den Priester. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Korneuburg steht aber noch kein Verhandlungsdatum fest.
Nikolaus Rast ist überzeugt: "Im Falle einer Verurteilung droht dem Geistlichen sicher eine Haftstrafe." Er sei weiters schockiert, dass die katholische Kirche von den Vorfällen weiß, der Pfarrer aber weiterhin seine Tätigkeit als Geistlicher in einer Weinviertler Gemeinde ausübt. Es sei nicht auszuschließen, dass es noch weitere Missbrauchs-Opfer gebe.
Ilse Probst/Marina Kraft
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.