Fall Seibersdorf
"Verein gegen Tierfabriken" erstattete Anzeige bei BH Leibnitz

- Der "Verein gegen Tierfabrik" kritisiert lautstark und lässt nicht locker: Seit 1. September 2022 stünde jedem Schwein in Österreich per Gesetz ein physisch angenehmer und sauberer Liegeplatz zur Verfügung - theoretisch!
- Foto: VGT.at
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Die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden ist mittlerweile auf Bundesebene zu einem Dauerbrenner geworden. Bisher wurden verschärfte Maßnahmen aufgrund von Widerständen immer wieder verschoben.
STEIERMARK. "Seit 1. September 2022 stünde jedem Schwein in Österreich per Gesetz ein physisch angenehmer und sauberer Liegeplatz zu - die Realität sieht anders aus! Was bei Menschenrechten undenkbar wäre, ist bei Tieren gang und gäbe", kritisiert der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) auf das Schärfste.

- Die letzte Aufdeckung des VGT aus dem Bezirk Leibnitz zeigt einmal mehr, dass Vollspaltenboden NICHT physisch angenehm ist und niemals sein kann! Der VGT hat Anzeige bei der BH Leibnitz erstattet.
- Foto: VGT.at
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Nach dem jüngsten Vorfall in einem Großstall in Seibersdorf im Bezirk Leibnitz kommt wiederum verstärkt Bewegung in die Sache. "Da werden Bestimmungen eingeführt, die die Tiere schützen sollen, doch in der Praxis werden sie vollkommen ignoriert", kritisiert der VGT.
"Ein eklatantes Beispiel dafür ist Punkt 2.1 in Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung. Dort steht seit 1. September 2022: 'Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, […] der sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig [darauf] liegen können. Wohlgemerkt, das gilt nicht nur für Neu- und Umbauten, sondern bereits heute für alle Betriebe, die Schweine halten.'“
Verein gegen Tierfabriken
"Wo ist auf einem Vollspaltenboden eine physisch angenehme Stelle, wo ist überhaupt ein Liegebereich, inwiefern ist der sauber, wenn er vollkommen verkotet ist, und wo ist der Platz, der den Schweinen geboten wird, sodass alle gleichzeitig nebeneinander darauf liegen können?", stellt der VGT in den Raum.
Fünfte Anzeige
Deshalb hat der VGT jetzt bereits die fünfte Anzeige gegen einen Schweinebetrieb eingebracht, der sich nicht an diese Bestimmung hält, diesmal gegen jenen in Seibersdorf, den der VGT letzte Woche aufgedeckt hat.

- Nach dem aufgedeckten Fall in Seibersdorf erstattete der "Verein gegen Tierfabriken" Anzeige bei der BH Leibnitz.
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Martin Balluch vom VGT betont: „Unfassbar, mit was für einer Leichtigkeit die Bestimmung, dass Schweinen ein physisch angenehmer und sauberer Liegebereich mit ausreichend Platz zusteht, übergangen wird. Seitens der Amtstierärztinnen- und Amtstierärzteschaft setzt man offenbar auf das Prinzip ‚wo kein Kläger, da kein Richter‘. Dabei sollte wirklich allen Menschen sofort klar sein, dass ein Vollspaltenboden diese Bestimmung nicht erfüllen kann."
"Nähme man das Tierschutzgesetz ernst, dann wäre der Vollspaltenboden bereits Geschichte. Wir werden nicht müde werden, entsprechende Übertretungen fundiert zur Anzeige zu bringen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen versuchen, dass auch für Tiere der Rechtsstaat gilt!“
Martin Balluch, VGT
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