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Notariat Mag. Spath: Wohnbauförderung beachten

- Öffentlicher Notar Mag. Michael Spath
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer eines geförderten Objekts eine bestehende Wohnbauförderung mitübernehmen. Dabei gibt es bestimmte Einkommensgrenzen. Das geförderte Objekt muss für die Befriedigung der eigenen Wohnbedürfnisse verwendet werden und die Rechte an der bisherigen Wohnung müssen aufgegeben werden.
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