Fortführung nicht geplant
Sigma Energy aus St. Stefan ist insolvent

- Die Überschuldung beträgt rund 140.000 Euro.
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- hochgeladen von Evelyn Wanz
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der Sigma Energy GmbH in 9431 St. Stefan ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde. Es handelt sich hierbei um ein Konkursverfahren.
ST. STEFAN. Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt rund 200.000 Euro. Von der Insolvenz sind insgesamt 20 Gläubiger und zwei Dienstnehmer betroffen. Der Betrieb ist faktisch geschlossen. Eine Fortführung ist nicht geplant.
Gründung 2022
Die schuldnerische GmbH wurde im Jahr 2022 gegründet und beschäftigte sich mit der Montage von beziehungsweise dem Handel mit Photovoltaikgerätschaften beziehungsweise Solarpanelen.
Insolvenzursachen
Die Ursachen der Insolvenz werden im Antrag wie folgt dargestellt: "Der Gründung voraus, ging die Tätigkeit des Gesellschafters Herr S. in derselben Branche als Einzelunternehmer. Einer Umfrage des Branchenmagazins "pv magazine" nach berichteten 67,45 Prozent der befragen Installateure von deutlichen Auftragseinbrüchen. Dieser Trend traf auch die Schuldnerin. Während das Einzelunternehmen durchaus volle Auftragsbücher vorweisen konnte und selbiges auch nach Gründung für die GmbH anzunehmen war, traf der die gesamte Branche erfassende drastische Rückgang der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen das Unternehmen bereits kurz nach Gründung mit voller Härte".
Neuinstallationen sanken
"Die ersten Monate des Jahres 2023 standen branchenweit noch im Zeichen des Aufschwunges, doch sank die Zahl der Neuinstallationen ab Juli 2023 in Gesamt-Mitteleuropa kontinuierlich massiv ab. Zudem kam, dass das Geschäftsmodell weitestgehend so ausgerichtet wurde, dass Zuarbeiten für ein Unternehmen des Mitgesellschafters, der Green top Energy GmbH, angeboten wurden. Durch dieses Klumpenrisiko und schlecht kalkulierter Margen ergab sich eine Zuspitzung der finanziellen Situation. Disharmonie zwischen den Gesellschaftern führte letztendlich dazu, dass eine Besserung der wirtschaftlichen Lage als aussichtslos gilt".
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