TEIL 3: Mindestnettoenergieertrag nach Abzug der Kosten - VENETWINDENERGIE – SICHERT DEN SEILBAHNBETRIEB AUF DAUER!
Das bedeutet einen theoretischen Energieertrag von 1.164 Mio. Euro + 50% = 1.746.000,-- €. In der Folge bleibe ich vorerst jedoch noch beim Rechenbeispiel für einen Mindestnettoertrag mit nur 4m/s Windgeschwindigkeiten während der Windertragsstunden von mind. 2.500 pro Jahr.
Auf Seite 09:
Die Betriebs- und Wartungskosten dieser 12 MW- Anlage sind mit 430.000,-- € zu veranschlagen. Auch diese Kostenermittlung bezieht sich auf Referenzobjekte.
Wenn man vom Mindestertrag (bei nur 4m/s Wind = 1,164 Mio.) diese Betriebs- und Wartungskosten in Abzug bringt ergibt sich der kleinste Nettoertrag mit 734.000,-- €.
Die Idee zur Venetwindenergieanlage kam mir deshalb, weil der hohe Fixkostenanteil für Eigenenergie der Venetbahn mit ca. 160.000€ pro Jahr in irgendeiner Form durch Eigenenergie kompensiert werden sollte. Deshalb muss nun der Eigenverbrauch in dieser Höhe noch in Abzug gebracht werden. Somit verbleibt ein Nettoertrag von 574.000,-- € übrig, welcher nun für Rückzahlungen der Investition verwendet werden kann.
Gleichzeitig wird der Betriebsabgang aus dem Seilbahnbetrieb um diese Energiekosteneinsparungen von 160.000€ reduziert!
Die Steigerung um 50% ist in diesem Rechenbeispiel noch nicht berücksichtigt.
Baumeister Ing. Günter Kramarcsik
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.