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Mehr Lohn und Gehalt für die Hotel- und Gastromitarbeiter

Vida Landesvorsitzender Herbert Frank: "Mehr als zwei Prozent Plus für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe." | Foto: ÖGB Landeck
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BEZIRK LANDECK. Mehr als zwei Prozent Plus für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe. Kollektivvertrags-Abschluss mit deutlichem Signal an Lehrlinge.

Krisengebeuteltes Hotel- und Gastgewerbe

Um durchschnittlich 2,22 Prozent steigen ab 1. April 2021 die Löhne und Gehälter für die ArbeitnehmerInnen im krisengebeutelten Hotel- und Gastgewerbe. „Die Beschäftigten dieser Branche blicken auf ein enorm schwieriges Jahr zurück, das geprägt war von Unsicherheiten, Arbeitslosigkeit und existenziellen Nöten. Umso mehr freut es mich, dass wir im Zuge der Kollektivvertrags-Verhandlungen einen fairen Abschluss erreichen konnten“, sieht Philip Wohlgemuth, die Sozialpartner-Einigung als großen Erfolg für die Tiroler ArbeitnehmerInnen in diesem Bereich.

„Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent“,

informiert Vida Landesvorsitzender Herbert Frank. Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt ab 1. Mai 2022.
 

Vida Landesvorsitzender Herbert Frank: "Mehr als zwei Prozent Plus für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe." | Foto: ÖGB Landeck
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Plus 3,28 Prozent für Lehrlinge

Ein deutliches Signal wurde zudem an die Lehrlinge der Branche gesendet. „Mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,28 Prozent ab 1. April 2021 und 3,18 Prozent ab 1. Mai 2022 konnten wir für die ‚Fachkräfte von morgen’ eine deutliche Verbesserung erreichen. Das Personal ist das Aushängeschild der Branche. Es ist uns enorm wichtig, auch junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern – dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen passen. Mit diesem KV-Abschluss ist uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen“, ergänzt Herbert Frank.
Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags beginnt mit 1. April 2021 auch die neue Kurzarbeitsperiode. Die Sozialpartner haben sich hier darauf verständigt, einen optionalen Trinkgeldersatz einzuführen und ersuchen die Betriebe, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu prüfen.

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