Landecker oder Pianner?
Kontroverse um Hauptwohnsitz von Vizebürgermeister Vöhl

Landeck (li.) oder Pians? Über den Wohnsitz des Landecker Vizebürgermeisters Peter Vöhl ist eine politische Kontroverse entbrannt. | Foto: Carolin Siegele, Othmar Kolp (Montage)
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  • Landeck (li.) oder Pians? Über den Wohnsitz des Landecker Vizebürgermeisters Peter Vöhl ist eine politische Kontroverse entbrannt.
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LANDECK, PIANS (otko). Wohnt der Landecker Vizebürgermeister Peter Vöhl in Pians? Der Grüne Gemeinderat Ahmet Demir möchte dies rechtlich geklärt haben. Vizebgm. Vöhl: "Mein Lebensmittelpunkt ist sicher in Landeck!"

Ähnlicher Fall wie bei HC Strache

Für einen kräftigen politischen Wirbel in der Bezirkshauptstadt sorgt derzeit die Frage des Wohnsitzes des zweiten Landecker Vizebürgermeisters Peter Vöhl (ÖVP). Die Sache ins Rollen gebracht hat der Grüne Gemeinderat Ahmet Demir: "Ich habe einen Hinweis dahingehend bekommen, dass Peter Vöhl mit einer Frau und Kindern in der Nachbargemeinde Pians wohnt. Ich sehe hier einen ähnlichen Fall wie in der Causa Strache." Der ehemalige FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache war wegen seiner Kandidatur zur Wien-Wahl aufgrund seines Wohnsitzes im niederösterreichischen Klosterneuburg in die Kritik geraten.
Brisanz hat die ganze Diskussion aber dahingehend, dass Vöhl neben dem ersten Vizebürgermeister Thomas Hittler und Stadtrat Herbert Mayer als einer der drei ÖVP-Kandidaten für die Nachfolge des zurückgetretenen Bürgermeisters Wolfgang Jörg im Gespräch ist.

Landeck (li.) oder Pians? Über den Wohnsitz des Landecker Vizebürgermeisters Peter Vöhl ist eine politische Kontroverse entbrannt. | Foto: Carolin Siegele, Othmar Kolp (Montage)
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Pseudo-investigativer Populismus

Vizebgm. Vöhl bringt die ganze Diskussion in Rage: "Mein Lebensmittelpunkt ist sicher in Landeck. Mein Hauptwohnsitz ist in meinem Elternhaus in Landeck gemeldet, das ich auch einmal übernehmen werde. Es ist aber schon länger bekannt, dass ich einen Nebenwohnsitz in Pians habe. Meine Frau und die Kinder sind dort hauptwohnsitzlich gemeldet und ich schlafe auch dort." Zudem verweist er darauf, dass er Obmann der Stadtmusikkapelle Landeck mit 60 Musikanten und 400 unterstützenden Mitgliedern sei und auch die Volksschule in Landeck-Bruggen leite. "Ich engagiere mich für die Stadt und hier ist auch eine Gesamtbeurteilung nötig. Ich habe auch mit der Gemeindeabteilung geredet und diese sieht keinen Handlungsbedarf", kontert Vöhl.
In diesem Zusammenhang spart er auch nicht mit Kritik am Grünen Gemeinderat und sieht darin eine Aktion ihn anzupatzen. "Demir nimmt mit dem Argument, dass er keine Zeit habe, das ganze Jahr über an keinen Ausschusssitzungen teil. Er sollte mehr durch Arbeit glänzen, als durch pseudo-investigativen Populismus auffallen."

GR Ahmet Demir: "Ich möchte die Sache aber rechtlich geklärt haben. Es stellt sich hier die Frage, ob er überhaupt für den Gemeinderat hätte kandidieren dürfen." | Foto: Othmar Kolp
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Anfrage an BH Landeck gestellt

GR Demir sieht die Kritik des Vizebürgermeisters am Thema vorbeigehen und ein Ablenkungsmanöver. "Ich habe nichts persönliches gegen Peter Vöhl. Ich möchte die Sache aber rechtlich geklärt haben und habe deshalb eine Anfrage an die BH Landeck gestellt. Es stellt sich hier die Frage, ob er überhaupt für den Gemeinderat hätte kandidieren dürfen."
In der Tiroler Gemeindewahlordnung ist dies in Paragraph 8 jedenfalls genau geregelt: "In den Gemeinderat wählbar ist jeder Unionsbürger, der in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat."
Demir verweist in diesem Zusammenhang auch auf auf die Kriterien mit denen ein Hauptwohnsitz definiert sei (abrufbar auf oestereich.gv.at): "Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) und Ort ihrer Erwerbstätigkeit, Ort ihrer Ausbildung und Ort der Schule oder Kindergarten sowie Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften."
"Gerade das Kriterium Familie und Kinder wiegt für mich hier schwer. Es gibt hier Regeln, die für alle gelten. Für mich ist ein Verweis auf die Meldepflicht aber zu wenig und es darf hier keine Interpretationsspielräume geben. Zum Beispiel gibt es beim Visum oder bei den Beihilfen klare Regelungen", so Demir. Jedenfalls sei er gespannt auf die Antwort der BH Landeck, die er noch nicht bekommen habe.

Die Stadtgemeinde Landeck. | Foto: Othmar Kolp
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Die Gemeinde Pians | Foto: Othmar Kolp
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