Nicht rechtskonform
Landeck muss Mietzinsbeihilfe für Studenten ändern

Der Landecker Gemeinderat befasste sich mit der Mietzinsbeihilfe. | Foto: Othmar Kolp
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LANDECK (otko). Nach Beanstandung durch das Land musste die Ausnahmeregelung von der Zweijahresfrist bei der Mietzinsbeihilfe für Studenten geändert werden.

Verordnung widersprach Gesetz

Der Landecker Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 24. Oktober abermals mit dem Thema Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. "Wir haben die seit 1. Jänner 2019 geltenden geänderten Bestimmungen bereits heuer beschlossen. Für die Gewährung einer solchen Beihilfe muss man den Hauptwohnsitz mindestens seit zwei Jahren hier haben. Wir haben die Studenten aber davon ausgenommen und ihnen ab dem ersten Tag die Mietzinsbeihilfe gewährt. Das Land hat dies beanstandet und mir müssen den Beschluss nun neu fassen", erläuterte Stadtrat Johannes Schönherr, Obmann des Wohnungsausschusses, den Hintergrund.
Für Bgm. Wolfgang Jörg hatte es der Ausschuss gut gemeint: "Unsere Verordnung darf aber nicht dem Gesetz widersprechen und wir müssen das daher anpassen. Wir machen es jetzt rechtskonform." Der Gemeinderat nahm die Änderung einstimmig an.

Fragwürdige Vorgangsweise

Für SPÖ-GR Marco Lettenbichler ist diese Beanstandung des Landes im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums aber nicht zielführend. "Seit drei Jahren haben wir in der Bezirkshauptstadt eine sinkende Bevölkerung. Dann bekommen wir ein Bachelorstudium und wir können den Studierenden aber erst ab dem 3. Jahr eine Mietzinsbeihilfe gewähren." Dem stimmte auch ÖVP-Stadtrat Herbert Mayer zu. "Zuerst schaffen sie außeruniversitäre Lehrgänge und dann kontakerieren sie uns wieder."
Ausschussobmann Schönherr verlas dann noch ein Ansuchen an die zuständige Landesrätin Beate Palfrader. Darin wird um die rechtlich mögliche Ausnahmeregelung angesucht, solchen Studenten auch weiterhin die Mietzinsbeihilfe zu gewähren, die bereits im vergangenen Jahr angesucht und diese erhalten haben. Dies würde insgesamt 14 Studenten betreffen.

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