Nach Öffnung der L 76
Im Landecker Tunnel gilt wieder Vignettenpflicht

- Im Landecker Tunnel gilt nach der Öffnung der L 76 wieder die Vignettenpflicht.
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LANDECK, FLIEß (otko). Mit der einspurigen Öffnung der Schlossgalerie-Baustelle auf der Landecker Straße bei am 11. Dezember fällt die temporäre Vignettenbefreiung im Landecker Tunnel. Laut ASFINAG fehlt danach die rechtliche Grundlage.
Termin für einspurige Öffnung am 11. Dezember
Ab kommenden Samstag kann Landeck vom Oberen Gericht her wieder über die L 76 Landecker Straße erreicht werden – in die Gegenrichtung geht es nur über den Landecker Tunnel (A12 Inntalautoban). Seit Anfang Mai 2020 ist die wichtige Verkehrsverbindung zwischen der südlichen Stadteinfahrt und der Fließerau für den Bau der Schlossgalerie gesperrt. Nachdem die L 76-Totalsperre aus Sicherheitsgründen im November 2020 um ein Jahr verlängert werden musste, gab es immer wieder Spekulationen, dass der Termin für den Start der einspurigen Verkehrsführung nicht eingehalten werden könnte. Günter Guglberger, Leiter der Abteilung Brücken- und Tunnelbau beim Amt der Tiroler Landesregierung, bestätigte auf Anfrage der BezirksBlätter nun erneut:
"Der Baufortschritt ist im Soll und die Arbeiten erfolgen genauso wie geplant. Am 11. Dezember wird die Baustelle einspurig geöffnet."

- Ab 11. Dezember wir die L 76 Landecker Straße im Bereich der Baustelle Schlossgalerie einspurig befahrbar sein.
- Foto: Siegele
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Auch der Landecker Bgm. Herbert Mayer bestätigte dies bei der Vollversammlung des TVB TirolWest:
"Das Land Tirol und die Baufirma haben gesagt, dass die Straße am 11. Dezember ordnungsgemäß aufgeht."
Nicht beantworten konnte er allerdings die Frage aus dem Publikum, ob der Landecker Tunnel bis zum Ende der Bauarbeiten im Sommer 2022 weiterhin Vignettenfrei bleibt.

- Im Landecker Tunnel gilt nach der Öffnung der L 76 wieder die Vignettenpflicht.
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Gesetzliche Grundlage fehlt
Die BezirksBlätter haben daher beim Autobahnbetreiber nachgefragt:
"Die ASFINAG hat im Zuge der Errichtung der Schlossgalerie bei Landeck in den vergangenen Jahren gute Lösungen im Sinne der Verkehrsteilnehmenden gefunden – darunter in Abstimmung mit den Behörden und dem Land Tirol eine temporäre Vignettenbefreiung in den vergangenen beiden Jahren. Diese Lösungen wurden aber stets auf Basis der gültigen Verordnungen sowie der gesetzlichen Grundlagen getroffen, um die zeitweise Befreiung der Vignettenpflicht auch gesetzlich gedeckt zu ermöglichen. Mit dem Start der neuen Verkehrsführung am 11. Dezember kann es jedoch keine Verlängerung der Vignettenbefreiung geben, da die dazu notwendigen Verordnungen und gesetzlichen Grundlagen nicht mehr gegeben sind",
betont Sprecher Alexander Holzedl.
Die ASFINAG sei dazu verpflichtet, die Bemautung des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gemäß dem zu Grunde liegenden Gesetz und im Sinne der Gleichbehandlung zu gewährleisten.

- BH-Stv. Siegmund Geiger: "'Die Gefahr im Verzug' ist weg, da die Baustelle nun einspurig befahrbar ist."
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Dies bestätigt auch Verkehrsreferent BH-Stellvertreter Siegmund Geiger:
"'Die Gefahr im Verzug' ist weg, da die Baustelle nun einspurig befahrbar ist. Aufgrund der Mautordnung ist dies rechtlich nicht möglich und daher fällt laut aktuellem Stand die temporäre Vignettenbefreiung."
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