Gemeinderatswahl NÖ 2025
Landes-Wahlbehörde entscheidet, wie's weitergeht

Ob und in welchen Sprengel(n) die Gemeinderatswahl wiederholt werden soll, will die Landes-Hauptwahlbehörde bis spätestens Mitte März entschieden haben. | Foto: MeinBezirk/Seebacher
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  • Ob und in welchen Sprengel(n) die Gemeinderatswahl wiederholt werden soll, will die Landes-Hauptwahlbehörde bis spätestens Mitte März entschieden haben.
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Nach der FPÖ hat nun auch die SPÖ die Wahl angefochten. Das Land will bis spätestens Mitte März entscheiden.

KLOSTERNEUBURG. Wird die Gemeinderatswahl vom 26. Jänner teilweise oder gar ganz wiederholt werden müssen? Diese Entscheidung liegt nun bei der Landes-Hauptwahlbehörde, wie das Amt der NÖ-Landesregierung auf Anfrage von MeinBezirk betont. Eine Sprecherin ergänzt: "Einer Beschwerde wäre stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens erwiesen ist und außerdem auf das Wahlergebnis von Einfluss war." Eine Entscheidungsfrist ist im Gesetz nicht festgelegt. "Die Dauer des Verfahrens richtet sich nach dem Umfang der im jeweiligen Fall erforderlichen Ermittlungen, es wird aber eine Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde bis Mitte März angestrebt", so die Sprecherin und weiter:

"Wenn einer Wahlanfechtung stattgegeben wird, ist in der Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde anzugeben, ob das Wahlverfahren ganz oder teilweise aufgehoben wird und ab welchem Zeitpunkt das Wahlverfahren wiederholt werden muss."

Neuer Wahltermin

Macht eine Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde die gänzliche oder teilweise Wiederholung der Wahl des Gemeinderates notwendig, muss sodann die Landesregierung in der Folge den erforderlichen Wahltermin festlegen. Die Sprecherin informiert: "Dabei werden die in der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 festgelegten Fristen für allenfalls zu wiederholende Wahlteile zu beachten sein." Und: "Konkrete Aussagen sind daher derzeit nicht möglich."

Im Sprengel 28 kam es zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. | Foto: MeinBezirk
  • Im Sprengel 28 kam es zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe.
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Es geht um neun Stimmen

Wie bereits MeinBezirk berichtete, haben zunächst die FPÖ und dann später auch die SPÖ das Ergebnis angefochten. Grund dafür sind Unregelmäßigkeiten im Sprengel 28 - konkret im Caritas Haus St. Leopold. Sabine Zuklin-Pollany (Grüne) war dort als Beisitzerin aktiv. Sie berichtet, dass ein Mitglied der Wahlkommission alleine und ohne die Anwesenheit der Wahlkommission Stimmzettel entgegennahm und diese dann in die Auszählung einbezogen wurden.

Zunächst hat die FPÖ und dann die SPÖ das Ergebnbis der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner angefochten. Josef Pitschko (FPÖ, rechts), hier mit Christian Schwarz von den Neos am Sonntagabend nach der geschlagenen Gemeinderatswahl im Rathaus. | Foto: MeinBezirk/Seebacher
  • Zunächst hat die FPÖ und dann die SPÖ das Ergebnbis der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner angefochten. Josef Pitschko (FPÖ, rechts), hier mit Christian Schwarz von den Neos am Sonntagabend nach der geschlagenen Gemeinderatswahl im Rathaus.
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Alleine im Wahllokal

Zuklin-Pollany präzisiert: "Während die Wahlkommission durch die Zimmer ging, um bettlägerigen und älteren Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen, nahm die Wahlleiter-Stellvertreterin, die während dieser Zeit alleine im Wahllokal saß, insgesamt neun Stimmzettel entgegen. Als die Wahlkommission zurückkehrte, befanden sich neun Kuverts von angeblichen Wählern auf ihrem Tisch, die zwischenzeitlich gewählt haben sollen." Zuklin hat den Eindruck, dass mit Absicht gehandelt wurde. Insgesamt haben in diesem Sprengel 48 Personen ihre Stimme abgegeben. Zwei davon waren ungültig.

Stadt organisiert Schulungen

Bürgermeister Christoph Kaufmann (ÖVP) meldet sich via Facebook: "Die Arbeit in einem Wahlsprengel ist durchaus komplex und es gilt zahlreiche Regeln zu beachten." Darum gebe es vor jeder Wahl eine ausführliche Schulung durch die Stadtverwaltung. Dem Anschein nach wären Fehler in besagten Sprengel passiert. Daher habe man bereits sämtliche relevanten Wahlunterlagen an die Landeswahlbehörde übermittelt, wo nun die Prüfung über den Wahlvorgang erfolgt.

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