Stromkosten in Kärnten
Kelag-Kunden klagen über erhöhte Rechnungen

- Der Strom ist teurer geworden. Durch Wegfall der Strompreisbremse und anderer staatlicher Regulatoren sind die Rechnungen für die Kunden um bis zu 50 Prozent gestiegen.
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Kelag verneint den Preis erhöht zu haben. Vielmehr sind andere Faktoren für die gestiegenen Kosten verantwortlich.
KÄRNTEN. Vielerorts klagen langjährige Kunden der Kelag über stark gestiegene Stromkosten und teils bis zu 50 Prozent höhere Rechnungen. Fakt ist, dass durch den Wegfall der Strompreisbremse, die etwas höheren, regulatorisch festgelegten Netztarife und auch der Wegfall von steuerlichen Begünstigungen (Elektrizitätsabgabe) seit 1. Jänner 2025 zu höheren Kosten für die Kunden führen. "Alle genannten Faktoren stehen aber nicht im Einfluss eines Energielieferanten wie der Kelag, deswegen können wir diese Kostenfaktoren auch nicht ,rechtfertigen'. Die Netztarif-Verordnung erlässt die Energie Control, die anderen Faktoren sind Sache der Bundespolitik", betont Josef Stocker, Pressesprecher der Kelag.
Energiepreise unverändert
Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass "die Energiepreise der Kelag unverändert geblieben sind, bei genauerer Betrachtung sind diese im Vergleich zum Vorjahr bei Gesamtjahresbetrachtung sogar leicht gesunken, weil mit 1. April 2024 neue, günstigere Vorteilstarife eingeführt wurden, ohne Bindung und mit Preisgarantie bis 31. März 2025", so Stocker. Konkret trägt die Kelag somit in ihrer Rolle als Energielieferant nichts zu den höheren Kosten für die Kunden bei, muss diese aber im Zuge der integrierten Gesamtrechnung bei den Kunden abrechnungstechnisch umsetzen.
Vergünstigte Tarife
"Wir haben am 23. Jänner angekündigt, mit Wirkung 1. April 2025 einen vergünstigten Tarif für Haushalte mit niedrigem Einkommen anzubieten", informiert der Pressesprecher mit Bezug auf die Problematik für viele einkommensschwache Haushalte. So wird am 1. April in Ergänzung zur bestehenden Kelag-Sozialsäule ein vorerst zeitlich bis 31. März 2026 garantierter Tarif für einkommensschwache Haushalte angeboten. Anspruchsberechtigt sind Kunden, die von der Haushaltsabgabe (ehemals GIS-Gebühr) befreit sind. Diese werden durch einen vergünstigten Tarif von 10 Cent netto pro Kilowattstunde entlastet. „Damit setzt die Kelag ein weiteres Zeichen für soziale Verantwortung und unterstützt einkommensschwache Haushalte“, sagt Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag. Für alle weiteren Kunden in bestehenden Verträgen wurde zudem die bestehende Preisgarantie bis 31. Dezember 2025 verlängert.

- Der Wegfall der Strompreisbremse, die etwas höheren, regulatorisch festgelegten Netztarife und auch der Wegfall der Elektrizitätsabgabe führen zur höheren Kosten für die Kunden.
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Verlängerung Preisgarantie
Bereits seit dem 1. April 2024 bietet die Kelag in Kärnten für Neu- und Bestandskunden die Tarife „Kelag Strom Vorteil 2024“ und „Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024“ mit Preisgarantie bis 31. März 2025 an. Die Mehrheit der Kärntner Kunden nimmt diese attraktiven Tarife seither in Anspruch. Der Tarif „Kelag Strom Vorteil 2024“ beträgt 13,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (16,68 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt). Der Tarif „Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024“ für Kunden mit Wärmepumpe oder Elektroheizung beträgt ab 3.501 Kilowattstunden 10,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (13,08 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt). Für die Verlängerung der Preisgarantie, ohne Bindung und mit flexibler Wechselmöglichkeit, ist kein weiteres Handeln der Kunden nötig.
Nachzahlungen vermeiden
"Als verantwortungsvoller Energieversorger haben wir auf Basis der mit 1. Jänner 2025 veränderten Gesamtkostensituation die bestehenden monatlichen Teilzahlungen unserer Kund:innen evaluiert und bedarfsgerecht angepasst, um Nachzahlungen im Zuge der Jahresabrechnung zu vermeiden – das entspricht dem marktüblichen Vorgehen. Es gibt natürlich diesbezüglich Anfragen von Kund:innen, die von unserem Kundenservice beantwortet und geklärt werden. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem Strombedarf von 3.500 kWh/Jahr liegt die Anpassung der monatlichen Teilzahlungen bei 30 Euro oder auch darunter. Höhere Anpassungen von monatlichen Teilzahlungen haben andere Ursachen, zum Beispiel ein geändertes Verbrauchsverhalten oder einen Mehrverbrauch durch neue elektrische Anwendungen der Kund:innen", berichtet Josef Stocker abschließend.



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