kitzVenture – Gerichtsverfahren
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen kitzVenture ein
Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Sachwucher gegen kitzVenture und GF Patrick Landrock ein.
TIROL, KITZBÜHEL. Am 1. Februar stellte die Staatswanwaltschaft Innsbruck das im Frühjahr 2020 eingeleitete Verfahren wegen Betrug und Sachwucher gegen die Kitzbüheler kitzVenture GmbH ein. Begründung: Es besteht "kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung".
Der kitzVenture GmbH wurde damals vorgeworfen, beim Ausbruch der Corona-Pandemie Masken, Desinfektionsmittel und sonstige Schutzausrüstung zu überhöhten Preisen verkauft zu haben (wir berichteten). "Tatsächlich reagierte kitzVenture aber schnell auf die Marktanforderungen und rollte ein Projekt für Masken und Schutzausrüstung aus, welches sich zu einem der führenden Anbieter im deutschsprachigen Raum entwickelte. Unsere Produkte waren alle CE-geprüft und entsprachen den jeweiligen DIN EN-Normen. Zusätzliche Prüfungen gab es vom deutschen TÜV und DEKRA sowie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, das die Produkte ebenfalls für gut befunden hat", erläutert GF Landrock.
Das Projekt wurde wie berichtet später von kitzVenture im Rahmen eines Millionen-Exit an einen Wettbewerber verkauft.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahren händigte kitzVenture Produkte und Unterlagen aus. Nach Ermittlungen der Kitzbüheler Polizeiinspektion sowie Nachermittlungen durch das Landeskriminalamt Tirol stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Verfahren gemäß § 190 Z 2 StPO ein.
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