Waidring - Meldegesetz
Waidringer Bürgermeister fordert Richtigstellungen zur Wohnsitzqualität

- Unklare Meldungen bei Wohnsitzverhältnissen (auch) in Waidring.
- Foto: Kogler
- hochgeladen von Klaus Kogler
Verstärkte Prüfungen bei der Zuordnung von Haupt- und Zweitwohnsitzen in Gemeinde angekündigt.
WAIDRING. Durch diverse Reisebeschränkungen mussten Einreisende an der Grenze eine Meldebestätigung oder sonstigen Nachweis über den Bestand eines Wohnsitzes erbringen.
"Dabei hat sich auch herausgestellt, dass Personen trotz gelegentlichem oder auch regelmäßigem Aufenthalt in Waidring entweder gar nicht angemeldet waren oder die Meldung nicht den tatsächlichen Wohnsitzverhältnissen (Haupt- oder Zweitwohnsitz, Anm.) ensprochen hat",
berichtet Bgm. Georg Hochfilzer.
Unterbliebene Meldungen
Der Ortschef betont, dass unterbliebene An- bzw. Abmeldungen dem Meldegesetz widersprechen. Zudem gebe es nachteilige finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde. "So erfolgt die Berechnung der Bundes-Abgabenertragsanteile nach der Wohnbevölkerung bzw. nach dem Zahl der Hauptwohnsitze. Für Bewohner mit nicht richtiger Anmeldung der Wohnsitzqualität erhält die Gemeinde keine Zahlungen aus den gemeinschaftlichen Steuermitteln.
"Mit der gesetzlich erforderlichen Überprüfung von Freizeitwohnsitzen muss daher auch künftig verstärkt die Zuordnung nach Haupt- und Zweitwohnsitz überprüft werden",
so Bgm. Hochfilzer.
An allenfalls Betroffene ergeht seitens der Kommune der Appell, notwendige Meldungen nachzuholen und auf eine Richtigstellung der Wohnsitzqualität bedacht zu sein, so der Ortschef.
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