Fundbüros Bezirk Kirchdorf
Vom Bikini bis zum Sackerl voll Geld

Gegenstände mit einem Wert ab zehn Euro oder auch Schlüssel, Kreditkarten und Ähnliches sind bei der Fundbehörde abzugeben.  | Foto: PantherMedia/AndreyPopov
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  • Gegenstände mit einem Wert ab zehn Euro oder auch Schlüssel, Kreditkarten und Ähnliches sind bei der Fundbehörde abzugeben.
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Fundämter in der Region raten: Gefundene Gegenstände am besten direkt zum Fundbüro der Gemeinde bringen.

BEZIRK KIRCHDORF. Ein Bikini, ein Badetuch, eine Anhängerkupplung oder ein Krampen sind nur einige Dinge, die am Fundamt Kremsmünster abgegeben wurden. Laut Franziska Schoißwohl, Mitarbeiterin im Fundbüro und Bürgerservice der Gemeinde Kremsmünster, sind die gängigsten Sachen aber Schlüssel und Geldbörsen. "Wir haben schon einen ganzen Karton voll Auto- und Haustürschlüssel bei uns liegen. Die kam nie jemand abholen." Nach Ablauf einer Frist von maximal 14 Monaten können die Sachen entweder vernichtet oder verwertet werden. Etwaige Einnahmen werden dann an den Sozialfonds der Gemeinde gespendet.  

Ehrlich währt am längsten

"In Kremsmünster haben wir das Glück, das die Bürgerinnen und Bürger sehr ehrlich sind. Einmal wurde eine Geldbörse mit 300 Euro Inhalt abgegeben, ein anderes Mal wurde einfach bares Geld hergebracht." Grundsätzlich appelliert Schoißwohl, unbedingt beim Fundbüro der jeweiligen Gemeinde nachzufragen wenn man etwas verloren hat.

"Viele Menschen wissen gar nicht, dass Sachen bei uns abgegeben werden. Es wäre aber wichtig, dass sich die Leute melden!"

Im Rathaus Kremsmünster wurde links vom Haupteingang auch ein "Fund-Briefkasten" mit Kuverts errichtet, wo man kleinere Dinge wie Schlüssel, Handys, und so weiter auch außerhalb der Gemeindeöffnungszeiten einwerfen kann. Wichtig hierbei sei laut Schoißwohl, den Namen und die Telefonnummer des Finders zu hinterlassen.

Hat man etwas verloren, kann man auf der Onlineseite Fundamt.gv.at nach Fundgegenständen suchen, und auch einen Verlust eintragen kann. Die Seite wird österreichweit von den Fundbehörden befüllt und von der Gemeinde regelmäßig überprüft. 

"Am besten ist es aber, wenn die Leute direkt zu uns auf die Gemeinde kommen wenn sie etwas verloren haben. Es werden Dinge viel öfter gefunden als man denkt.", erklärt Schoißwohl.

Nicht abgeben ist strafbar

Seit 2003 ist das Fundwesen nicht mehr Aufgabe der Polizei, sondern fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden beziehungsweise Magistrate. Polizeidienststellen können daher auch keine Fundgegenstände entgegennehmen oder Auskünfte darüber erteilen. Laut Bezirkspolizeikommandant Franz Seebacher gibt es aber einige Ausnahmen wie beispielsweise Waffen, pyrotechnische Gegenstände, Kriegsrelikte und alle anderen Dinge die einen Gefährlichkeitsaspekt bilden. Diese Sachen sollen nicht direkt zur Polizei gebracht, sondern ihr mitgeteilt werden. Die Polizei wird eine entsprechende Sicherstellung veranlassen. Auch sensible Dokumente wie zum Beispiel Reisepässe, Führer- und Zulassungsscheine und generell Gegenstände mit Missbrauchsgefahr liegen im Aufgabenbereich der Polizei. "Ebenso können natürlich Verlust- oder Diebstahlanzeigen solcher Dokumente bei uns angezeigt werden.", so Seebacher.

Alle anderen Gegenstände, die einen Wert ab zehn Euro darstellen oder für den Verlustträger wichtig sind wie Schlüssel, Kreditkarten, Handy, et cetera, sind laut Seebacher, bei der Fundbehörde abzugeben.

"Finder sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Behörde abzugeben, oder wenn der Verlustträger bekannt ist, diesen zurückzubringen."
Franz Seebacher

Außerdem hat der Entdecker Anspruch auf Finderlohn, so der Bezirkspolizeikommandant. Bei verlorenen Gegenständen sind das zehn Prozent und bei Vergessenen fünf Prozent. "Hier unterscheidet man den öffentlichen Raum wie zum Beispiel die Straße, wo man etwas verliert und den nicht öffentlichen Raum wie das Gasthaus, wo etwas vergessen wird."
Laut Seebacher, unterliegt das Veröffentlichen persönlicher Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Fotos, etwa in sozialen Medien, dem Datenschutzgesetz und würde eine Einverständnis der Person erfordern.

"Es ist Vorsicht geboten, auch wenn die Veröffentlichung gut gemeint war. Der Betroffene könnte eine Gesetzesverletzung einklagen.", erklärt Seebacher.

Hohe Abgabemoral

Insgesamt 6.500 Schilling in einem Plastiksackerl, vergraben in einem Rosenbeet, wurden in der Gemeinde Windischgarsten schon einmal bei Hannes Ramsebner abgegeben. Meistens jedoch sind es Dinge wie Fahrräder, Bargeld, Geldtaschen und Bankomatkarten, die Ramsebner verwahrt. "Entweder die Leute holen das Gesuchte innerhalb von zwei bis drei Tagen ab, weil es ihnen auffällt das etwas fehlt, oder es bleibt ewig bei uns liegen.", so Ramsebners Einschätzung. Meistens seien es Schlüssel, die nicht mehr geholt werden. Grundsätzlich ist die Abgabemoral der Windischgarstnerinnen und Windischgarstner aber hoch:

"Sowohl die Ortsansässigen, als auch Touristen geben eigentlich sehr viel ab. Wenn fünfzig Euro vor dem Bankomaten liegen, werden die genauso zu uns gebracht, wie ein Ohrring, der gefunden wird."

Als auffällig bezeichnet Ramsebner den starken Rückgang von gefundenen Mobiltelefonen seit der Corona-Krise: "Vor der Pandemie wurden viel mehr Handys bei uns abgegeben. Wenn sie nach einem Jahr nicht geholt werden, dann spenden wir sie an die Ö3 Wundertüte."
Ramsebner appelliert, alles was entdeckt wird, sofort bei der Gemeinde abzugeben, um den Besitzer schnellstmöglich zu ermitteln.

Zur Sache: Wer einen Gegenstand im Bezirk Kirchdorf sucht oder findet, kann sich direkt bei der jeweiligen Gemeinde melden. Einige Gemeinden wie beispielsweise Micheldorf oder Molln haben alle gefundenen Gegenstände, in einem Umkreis von zehn Kilometer direkt auf der Homepage veröffentlicht. Zusätzlich kann man gesuchte Gegenstände auch online unter Fundamt.gv.at suchen.

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